Bocholt

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Bocholt - Auto landet im Straßengraben

uf der Bundesstraße 67 kam es in der Nacht zum Samstag zwischen Werth und Mussum zu einem Verkehrsunfall. Ein Lkw-Fahrer informierte die Polizei, er hatte gegen etwa 03:30 Uhr ein stark beschädigtes Fahrzeug bemerkt. Dieser Wagen lag mit eingeschaltetem Warnblinklicht und ausgelösten Frontairbags im Straßengraben. Möglicherweise verletzte Personen waren nicht vor Ort. Die Ermittlungen der Polizei führten noch in der Nacht zu einem 20-jährigen Bocholter, der das Fahrzeug vermutlich führte, und seinem 17-jährigen Beifahrer aus Bocholt. Beide Personen erlitten leichte Verletzungen.

Landesregierung beschließt weitreichendes Kontaktverbot und weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie

Zusammenkünfte in der Öffentlichkeit von maximal zwei Personen / Bei Nichteinhaltung: Geldbußen bis zu 25.000 Euro und Freiheitsstrafen möglich / Ministerpräsident Laschet: Wir überwachen nicht die Vernünftigen, sondern bestrafen die Uneinsichtigen

Das ist eine gute Nachricht:

Trotz Coronavirus-Krise zeigen sich die Menschen bei uns im Kreis Borken besonnen und umsichtig. Verstöße gegen die derzeitigen Verhaltensvorgaben gab es an diesem Wochenende kaum, wie die Rückfrage bei der Leitstelle unserer Kreispolizeibehörde zeigte. Die Kreisleitstelle für den Feuerschutz und Rettungsdienst hier im Borkener Kreishaus verzeichnete am Samstag und Sonntag ebenfalls kein besonderes Einsatzgeschehen.

Auto landet im Straßengraben

Auf der Bundesstraße 67 kam es in der Nacht zum Samstag zwischen Werth und Mussum zu einem Verkehrsunfall. Ein Lkw-Fahrer informierte die Polizei, er hatte gegen etwa 03:30 Uhr ein stark beschädigtes Fahrzeug bemerkt. Dieser Wagen lag mit eingeschaltetem Warnblinklicht und ausgelösten Frontairbags im Straßengraben. Möglicherweise verletzte Personen waren nicht vor Ort. Die Ermittlungen der Polizei führten noch in der Nacht zu einem 20-jährigen Bocholter, der das Fahrzeug vermutlich führte, und seinem 17-jährigen Beifahrer aus Bocholt. Beide Personen erlitten leichte Verletzungen.

Ausweitung der „Notbetreuung“ in Schulen und Kindertagesstätten

Die Landesregierung NRW hat jetzt mitgeteilt, dass die „Notbetreuung“ für Kinder in Schulen und Kindertagesstätten neugeregelt wird: Um den Betrieb der kritischen Infrastruktur sicherzustellen, können künftig auch Kinder betreut werden, wenn nur ein Elternteil eine sogenannte „Schlüsselperson“ ist, eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit vorliegt und die Betreuung der Kinder nicht anderweitig organisiert werden kann. Es müssen nicht länger von beiden Elternteilen Bescheinigungen vorgelegt werden. Dies gilt nach Auskunft des Landes ab kommenden Montag, 23.