Die Landesregierung NRW hat jetzt mitgeteilt, dass die „Notbetreuung“ für Kinder in Schulen und Kindertagesstätten neugeregelt wird: Um den Betrieb der kritischen Infrastruktur sicherzustellen, können künftig auch Kinder betreut werden, wenn nur ein Elternteil eine sogenannte „Schlüsselperson“ ist, eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit vorliegt und die Betreuung der Kinder nicht anderweitig organisiert werden kann. Es müssen nicht länger von beiden Elternteilen Bescheinigungen vorgelegt werden. Dies gilt nach Auskunft des Landes ab kommenden Montag, 23. März 2020. Zusätzlich hat das Land angekündigt, dass die Betreuung auch auf das Wochenende und die Ferien ausgeweitet wird.
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