In unseren Nachbarländern gilt sie schon, in einigen Städten in Deutschland auch: Ausgangssperren bzw. Ausgangsbeschränkungen. „Um Fragen rund um Corona drehen sich die Anfragen unserer Mitgliedsunternehmen derzeit fast ausschließlich“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes, Wolfgang Schmitz. Es herrsche große Verunsicherung in den Betrieben. Die zehn Arbeitsrecht-Experten des Unternehmerverbandes beantworten die Fragen schnellstmöglich – nicht auf jede gibt es Antworten, da es eine solche Situation so noch nie gab.  
Nach dem Grundgesetz genießen alle Deutschen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet. Es steht ihnen also frei, sich dort aufzuhalten, zu wohnen oder z. B. Urlaub zu machen, wo sie wollen. „Gemäß Art. 11 Abs. 2 Var. 3 GG jedoch darf das Freizügigkeitsgrundrecht eingeschränkt werden, wenn dies zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen erforderlich ist“, erläutert Schmitz. Demgemäß ist von einer Seuchengefahr nur auszugehen, wenn die Ausbreitung schwerer übertragbarer Krankheiten droht. „Dies ist im Falle des Coronavirus je nach weiterer Entwicklung durchaus anzunehmen“, so Schmitz.  
Kommt es also zu Ausgangsbeschränkungen oder gar einer Ausgangssperre, taucht natürlich die Frage auf, ob man noch zur Arbeit fahren darf. „Die Fahrt von und zur Arbeit ist nicht betroffen, sofern Homeoffice nicht möglich ist“, erläutert Schmitz. Ebenso erlaubt sei weiterhin die Fahrt z. B. für lebensnotwendige Einkäufe im Supermarkt oder für Arzttermine. Aber: „Wir bewegen uns da teils im Graubereich; nahezu stündlich gibt es neue Informationen“, schränkt Schmitz ein. Er rät Unternehmen vorsorglich dazu, ihren Mitarbeitern schriftlich die Pendelstrecke, also die heimatliche Adresse und die des Arbeitgebers, zu bestätigen. Ein Muster für eine solche Bescheinigung für Pendler hat der Unternehmerverband online hinterlegt; sie sollte mit Firmenstempel und Unterschrift des Arbeitgebers versehen sein. Der Unternehmerverband hat auf seiner Homepage eine Sonderseite mit aktuellen Informationen zum Corona-Virus eingerichtet: www.unternehmerverband.org/aktuelles/initiativen/corona-virus-informatio...
 
Über den Unternehmerverband
 
Die Unternehmerverbandsgruppe ist einer der größten Arbeitgeberverbände in Nordrhein-Westfalen. Den sieben Einzelverbänden gehören bundesweit über 700 Mitgliedsunternehmen mit rund 100.000 Beschäftigten an.  Die Gruppe vertritt die Interessen der Arbeitgeber und bietet umfassende Expertise im Arbeits- und Sozialrecht, der Gestaltung von Arbeitsbedingungen mit und ohne Tarifbindung sowie der Arbeitswirtschaft. Die Verbände sind Stimme der Unternehmer in der Rhein-Ruhr-Region und ihren Branchen, sie setzen sich für den Wirtschaftsstandort ein und bieten ein starkes Netzwerk. Der Sitz des Unternehmerverbandes ist das HAUS DER UNTERNEHMER in Duisburg. Das KernVerbandsgebiet reicht vom westlichen Ruhrgebiet rechtsrheinisch über den Niederrhein bis hin zur niederländischen Grenze. Drei der Einzelverbände sind bundesweit aktiv.

 

Bild: UnternehmerVerband.