Zettel hinterlassen reicht nicht
Wegen Fahrerflucht verantworten muss sich eine Autofahrerin nach einem Unfall in Bocholt - es reichte nicht, dass sie im Anschluss an das Geschehen nach eigenen Angaben etwa zehn Minuten an der Unfallstelle wartete und danach wegfuhr, nachdem sie einen Zettel mit ihrer Telefonnummer hinter den Scheibenwischer geklemmt hatte.












