Zwei neue Buchtitel im "Demenzrucksack"
Stadtbibliothek kauft neue Medien
Stadtbibliothek kauft neue Medien
Service des Umweltreferat der Stadt Bocholt in Zusammenarbeit mit Niedrig-Energie-Insititut Detmold
Durch einen Trick hat ein Unbekannter am Dienstag in Bocholt Bargeld erbeutet
Diebe hatten es am Sonntag in Bocholt auf ein Pedelec abgesehen.
Aufstellung des Maibaums vor dem Rathaus und Anbringung der Blumenkübel an den Laternen
Der verkaufsoffene Sonntag mit Oldtimertreffen kann auch in 2021 nicht stattfinden
Mit der Freigabe der Mini-Nordspange zwischen Barloer Weg und Burloer Weg ist nunmehr die Vereinsstraße als Fahrradstraße ausgewiesen worden. Das bedeutet, dass Radverkehr Vorrang genießt. Das teilt die städtische Verkehrsabteilung mit.
Auf Werkzeug abgesehen hatten es Unbekannte in der Nacht zum Freitag in Bocholt
Auf den Cannabiswirkstoff THC schlug ein Drogentest am Samstag in Bocholt bei einem Autofahrer an. Polizeibeamte hatten den 27-Jährigen kontrolliert, als er abends die Münsterstraße befuhr. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und fertigten eine Anzeige. Ein Arzt entnahm dem Fahrer eine Blutprobe, um den Drogenkonsum exakt nachweisen zu können.
Am Samstagabend wurde der Polizei in Bocholt gegen 23.30 Uhr eine Ruhestörung gemeldet. Auf einem Privatgelände im Außenbereich konnten die eingesetzten Polizeibeamten laute Musik vernehmen. Im Inneren eines Gebäudes trafen sie auf eine größere Gruppe Jugendlicher und Heranwachsender, die sich dort ohne Mund-Nasen-Bedeckungen auf engem Raum aufhielten. Die Beamten beendeten das Zusammensein, erteilten 18 Platzverweise und fertigten eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.
Corona-Sonderregelung für Bürgerinnen und Bürger aus dem deutsch-niederländischen Grenzdörfchen Suderwick (D) und Dinxperlo (NL): Sie sind für Angelegenheiten des täglichen Bedarfs von der Corona-Testpflicht befreit. Darunter fallen insbesondere der Einkauf, Aufsuchen von Handwerksbetrieben und Dienstleistungen, Arzt- oder Therapeutenbesuche sowie der Weg zu Arbeit . Voraussetzung ist, dass Bürgerinnen und Bürger ihren Erst- oder Zweitwohnsitz im definierten Geltungsbereichs der Ortskerne haben.