Das Land NRW wird in Bocholt keine zentrale Flüchtlingseinrichtung – eine sog. Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) - betreiben. Das steht seit gestern fest. Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration erteilte der Stadt auf deren Nachfrage hin jetzt schriftlich eine Absage.
Ludger Triphaus, Bocholts Kämmerer und Sozialdezernent, äußert sich zur Entscheidung des Landes: „Nach einer Wartefrist von über sechs Wochen ist nun endlich die Antwort eingetroffen, die leider nicht so ausgefallen ist, wie ich mir das erhofft hatte. Mit der negativen Entscheidung durch das Ministerium sind unser finanzielles und personelles Engagement meines Erachtens nicht sachgerecht behandelt worden. Ich bedauere auch, dass das Ministerium bei seiner Entscheidung nicht den Mut hat, quer zu denken, sondern sich auf klassisches Verwaltungsdenken zurückzieht, statt mit Bocholt vielleicht ein Pilotprojekt zu probieren.“ Das Schreiben des Ministeriums sei „großartig formuliert, aber inhaltsleer“, kritisiert Triphaus.
Im Laufe der Flüchtlingskrise 2015/16 habe sich Bocholt „sehr stark engagiert und mit verschiedenen Akteuren Strukturen entwickelt, die auf Nachhaltigkeit ausgerichtet waren“, so der Kämmerer. Um diese funktionierenden Strukturen auch nach Abflachen der Flüchtlingswelle aufrecht zu erhalten, hatte die Stadt Bocholt dem Land vorgeschlagen, an der Werther Straße eine ZUE (des Landes) einzurichten und dazu auch konzeptionelle Unterstützung in Aussicht gestellt. Auf das Angebot der Stadt, das „Bocholter Projekt“ bei einem Ortstermin vorzustellen und zu besprechen, ist das Ministerium nicht näher eingegangen.
Land: Kosten wohl zu hoch
Stattdessen gab es jetzt die Absage aus Düsseldorf. Begründung: „Die Umsetzung der vorgelegten Planungen würde nach dem Ergebnis der Prüfung große Investitionen erfordern. Zudem wäre ein zukünftiger Betrieb mit hohen laufenden Kosten verbunden. Ein wirtschaftlicher Betrieb wäre voraussichtlich nicht möglich“, heißt es im Schreiben des Ministeriums. Außerdem sei das Land NRW gerade dabei, „ein flexibles und regional ausgewogenes „Regel“-System für die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge“ auszubauen. "Das Land lehnt ab, ohne Konzept und Kosten näher zu kennen", wundert sich Triphaus.
Eine Folgenutzung des durch die für die Flüchtlingsbetreuung zuständige städtische Tochter EWIBO angemieteten Gebäudes ist zurzeit offen.
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