Schwerpunktwoche "Radfahrsicherheit" - Zweiräder ohne Licht im Fokus der Polizei
"Mein Licht ist aus, ich geh' nach Haus, rabimmel, rabammel, rabum" - Recht so, denn wer an seinem Fahrrad kein funktionierendes oder ausreichend starkes Licht verbaut hat, der GEHT besser nach Haus. Wer ohne Licht mit dem Fahrrad unterwegs ist, wird mit einem Verwarnungsgeld von 20,00 Euro "bestraft".












