Solange die Einschränkungen für Einzelhandel, Dienstleistung und Gastronomie weiterhin gegeben sind behält der Gutschein seine Gültigkeit. Wenn Klarheit über das Infektionsschutzgesetz des Bundes herrscht und Lockerungen der Situationen in Sicht sind wird ein endgültiges Datum der Gültigkeit bekannt gegeben. So hat der Bürgermeister in Abstimmung mit Stadtmarketing Bocholt und Werbegemeinschaft Bocholt unter politischem Gremienvorbehalt entschieden.
Grundsätzlich ist die Möglichkeit der Einlösung bei vielen der insgesamt über 200 Akzeptanzstellen auch jetzt gegeben. Viele Einzelhändler bieten „Click & Meet“ bzw. „Click & Collect“ an und viele Gastronomen einen Liefer- bzw. Abholservice. Durch die Einlösung des Gutscheins „jetzt“ kann vie- len Unternehmen im monatelangen Lockdown schon heute geholfen werden. „Wir rufen daher alle, die noch einen Bocholt Gutschein haben, auf diesen jetzt einzulösen und damit die Bocholter Un- ternehmen in der Krise zu unterstützen,“ so Mechtild Hoffs, Vorsitzende der Bocholter Werbege- meinschaft.
Weitere Infos zum Start und der Gültigkeit unter: https://bocholt-gutschein.de/