Ein Autorennen vom Stadtring zu einem Schnellrestaurant wird nun für zwei Bocholter (18 und 19) ernsthafte Konsequenzen haben.
Am Sonntagabend (04.02.2018) veranstalteten gegen 23:00 Uhr die beiden Fahranfänger mit ihren Pkw ein nichtgenehmigtes Kraftfahrzeugrennen auf dem Stadtring (Theodor-Heuss-Ring) und weiter über Industriestraße in Richtung eines Schnellrestaurants. Mit nicht angepasster - offenbar viel zu hoher - Geschwindigkeit bogen die beiden Männer mit ihren Fahrzeugen vom Theodor-Heuss-Ring mit quietschenden Reifen auf die Industriestraße ab. Dabei nahmen die Autofahrer nicht nur die Gefährdung Unbeteiligter in Kauf: Beim Abbiegen driftete der 19-Jährige mit seinem Pkw nach rechts von der Fahrbahn ab und kollidierte mit einer Verkehrsinsel. Dabei entstand Sachschaden in Höhe von ca. 2.600 Euro.
Doch von Verantwortung keine Spur: Um sich auch garantiert unerkannt vom Unfallort entfernen zu können, sammelten die beiden Rowdys die Trümmerteile des beschädigten Fahrzeugs ein und entfernten sich anschließend von der Unfallstelle.
Ungünstig für die beiden Bocholter: Ein couragierter Zeuge beobachtete das Treiben der Männer und informierte die Polizei.
Letztlich konnten unmittelbar nach dem Unfall die beiden Männer ermittelt und zur Rede gestellt werden.
Gegen die Männer wird jeweils ein Strafverfahren eingeleitet. Nicht genehmigte Fahrzeugrennen auf öffentlichen Straßen sind mittlerweile eine Straftat! Die Konsequenz: Kommt bei so einem Autorennen niemand zu Schaden, sieht das Gesetz Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Ansonsten kann das Gericht Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren verhängen. In jüngster Vergangenheit wurde nach Autorennen, bei denen Unbeteiligte nach einem Unfall verstarben, auch wegen Mord ermittelt.
Davon unberührt bleibt, dass der Führerschein durch die Polizei an Ort und Stelle beschlagnahmt werden kann. Erfolgt das im Einzelfall nicht, kann das Gericht im Nachgang die Fahrerlaubnis entziehen. Je nach Urteil kann für die Dauer von mindestens sechs Monaten bis fünf Jahren und im Einzelfall auch noch länger nach der Führerscheinentziehung keine neue Fahrerlaubnis erworben werden.
Außerdem kann die Fahrerlaubnisbehörde bei Straftaten im Straßenverkehr immer auch die Eignung der Fahrerlaubnisinhaber überprüfen. Die Kosten hierfür trägt der Führerscheininhaber.
Sind Sie auch Zeuge des Autorennens geworden oder haben Sie den Unfall beobachtet, melden Sie sich bitte beim Verkehrskommissariat in Bocholt (02871-2990).