Am Donnerstag befuhr ein 15-jähriger Motorrollerfahrer aus Bocholt gegen 14.30 Uhr mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit die Straße Schanze, sodass er durch Polizeibeamte kontrolliert wurde. 

Der 15-Jährige kann schon altersbedingt nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sein und händigte den Beamten eine Mofa-Prüfbescheinigung, die eben auch nur für das Führen von Mofas (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 25 km/h) berechtigt. 

Bei dem Motorroller handelte es sich aber um ein Kleinkraftrad (Höchstgeschwindigkeit 45 km/h), sodass der Jugendliche eine Straftat begangen hat (Fahren ohne Fahrerlaubnis). Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und leiteten ein Strafverfahren ein. 

 

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