Am Dienstagnachmittag (30.01.2018) befuhr gegen 16:50 Uhr eine 42-jährige Autofahrerin aus Bocholt die Kaiser-Wilhelm-Straße in Richtung Innenstadt. Gleichzeitig befuhr ein 15-jähriger Radfahrer aus Bocholt den Radweg entlang der Kaiser-Wilhelm-Straße in die gleiche Richtung. An der Einmündung zur Bahnhofstraße kam es zu einem Zusammenstoß. Die Autofahrerin übersah beim Abbiegevorgang nach rechts den von hinten kommenden Radfahrer. Der Jugendliche stürzte und verletzte sich leicht. Mit einem Rettungswagen wurde er zum Bocholter Krankenhaus gebracht, konnte aber bereits entlassen werden.Â
Insgesamt entstand an beiden Fahrzeugen ein Sachschaden in Höhe von ca. 500 Euro.Â
Weil es in der Fahrradstadt Bocholt immer wieder zu Unfällen zwischen Autofahrern und Radlern kommt, ahndet die Polizei konsequent Verkehrsverstöße.Â
In diesem Falle wird neben einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung auch wegen eines Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung ermittelt.Â
Die Autofahrerin missachtete den Vorrang des in gleicher Richtung geradeaus weiterfahrenden Radfahrers, wobei es zum Unfall kam. Der Bundeseinheitliche Tatbestandskatalog sieht für dieses Fehlerverhalten ein Bußgeld in Höhe von 85 Euro und einen Punkt in der Verkehrssünderdatei vor.Â
Bei Abbiegeunfällen kommt es häufig vor, dass Radfahrer übersehen werden, die den Radweg in die nicht freigegebene Richtung befahren und sich dabei selbst in Gefahr bringen. Das Verwarnungsgeld für diesen Verstoß beträgt 20 Euro.Â
Buß- und Verwarnungsgelder tun manchmal ein bisschen weh. Wenn dadurch allerdings Schmerzen, Verletzungen und auch Verkehrstote vermieden werden können, ist es das wohl wert!