Am Montag (29.01.2018) kontrollierte die Polizei gegen 13:25 Uhr einen 24-jährigen Autofahrer aus Bocholt auf der Straße An der Königsmühle, weil dieser während der Fahrt sein Smartphone bediente. Um diesen Verstoß, bei dem abgelenkte Fahrzeugführer immer wieder schwere und schwerste Verkehrsunfälle verursachen, zu ahnden, wurde der Mann angehalten.

Einen Führerschein konnte der Bocholter nicht vorweisen. Seine Fahrerlaubnis war ihm nämlich bereits im Mai 2017 entzogen worden. Gegen den Bocholter aber auch gegen dessen 47-jährige Mutter als Fahrzeughalterin wurde Strafanzeige erstattet.

Sowohl für das Fahren ohne Fahrerlaubnis als auch für das Anordnen oder Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis durch den Fahrzeughalter sieht das Straßenverkehrsgesetz eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor.