Die Bürokratie wird von nahezu allen Unternehmen als einer der größten Hemmschuhe am Wirtschaftsstandort Deutschland gesehen. Dazu gehören beispielsweise mehrfach erforderliche und ausufernde Dokumentationen, vielerlei Richtlinien und unterschiedliche nationale und EU- Rechtsprechung. „Nun droht mit der Entgelttransparenz das nächste Bürokratiemonster“, warnt Wolfgang Schmitz, Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes. Die entsprechende Richtlinie der Europäischen Union trat 2023 in Kraft; bis 2026 muss auch das deutsche Entgelttransparenzgesetz überarbeitet werden.
Um was geht es genau? In den Unternehmen sollen Entgelte transparent gemacht werden und entsprechende Durchsetzungsmechanismen gelten. „Das heißt zum Beispiel, dass Unternehmen bereits bei der Stellenausschreibung oder vor dem Vorstellungsgespräch über das Einstiegsentgelt beziehungsweise über die Entgeltspanne informieren müssen“, sagt Tobias Fastenrath, Verbandsingenieur beim Unternehmerverband. Neu ist zudem, dass dieser Auskunftsanspruch betriebsgrößenunabhängig für alle Beschäftigten gelten wird. Ausnahmen für Kleinbetriebe gehören damit der Vergangenheit an.
„Unternehmen sollten sich schon jetzt vorbereiten, um die Gleichwertigkeit und Bezahlung von Arbeit künftig nachweisen zu können.“ So seien Betriebe gut beraten, ihre Bewertungs- und Vergütungssystematik zu checken und sauber aufzustellen. „Kriterien umfassen etwa Kompetenzen, Belastungen, Verantwortung und Arbeitsbedingungen“, so der
Wirtschaftsingenieur. Tobias Fastenrath berät zu diesen Themen die Mitgliedsfirmen kostenfrei im Rahmen der Mitgliedschaft und Nicht-Mitglieder auf Honorarbasis.
Einen großen Vorteil in Sachen Entgelttransparenz sieht Fastenrath bei tarifgebundenen Unternehmen, da bei ihnen Lohngruppen und Entgelte kollektiv festgelegt sind. Der Unternehmerverband hat hier branchenspezifische Angebote: Er ist Tarifträger für die Metall- und Elektroindustrie sowie für den Industrieservice; außerdem hat der Unternehmerverband für Altenhilfe-Einrichtungen der Diakonie in Hessen einen branchenspezifischen und kirchengemäßen Tarifvertrag ausgehandelt. Des Weiteren haben die Unternehmerverbände, insbesondere auch der Unternehmerverband Soziale Dienste und Bildung, Haustarife verhandelt.