Bocholt. Laut Coronaschutzverordnung NRW vom 30. September 2020 (in der Fassung vom 30.10.20) dürfen an den Wochenenden vor und nach Weihnachten Verkaufsstellen des Ein- zelhandels ausnahmsweise zur Entzerrung des Einkaufsgeschehens am 29. November 2020, 6., 13. und 20. Dezember 2020 sowie am 3. Januar 2021 ihre Geschäfte auch sonntags im Zeitraum zwischen 13.00 Uhr und 18.00 Uhr öffnen. Der 27. Dezember ist ausdrücklich nicht erlaubt. Die Verordnung sieht vor, dass Geschäfte in ganz NRW ohne weitere Regelungs- notwendigkeit zu den genannten Zeiten geöffnet werden dürfen und das ohne besonderen Anlassbezug, das heißt - anders als die Regelungen es bislang vorgesehen haben - auch ohne Event. In diesem von der Covid-19-Pandemie geprägten Jahr bieten Sonntagsöffnungen dem stationären Einzelhandel die Möglichkeit, dass wirtschaftlich enorm wichtige Weih- nachtsgeschäft infektionsschutzkonform zu gestalten.

Auch in Bocholt ist es somit - Stand heute - jedem Geschäft erlaubt an den genannten Sonn- tagen zusätzlich zu öffnen. Die Werbegemeinschaft, die Straßengemeinschaften der Innen- stadt und das Stadtmarketing empfehlen nach gemeinsamer Überlegung allen Händlern in Bocholt ihr Geschäft zu öffnen. Die Shopping Arkaden und auch das Modehaus Peek & Clop- penburg werden an allen zusätzlichen Sonntagen öffnen. Alles selbstverständlich unter dem Vorbehalt der Änderung der Coronaschutzverordnung und mit Blick auf die sich stets ändernde Situation. „Die Öffnung gibt uns die Chance einen Teil des Umsatzes aus 2020 unter Einhaltung von Corona-Schutzmaßnahmen nachzuholen. Öffnen wir nicht, kaufen Kunden in den geöffneten umliegenden Städten, Einkaufszentren oder online ein. Das kön- nen wir uns als Einkaufsstadt Bocholt nicht erlauben,“ so Mechtild Hoffs, 1. Vorsitzende der Werbegemeinschaft Bocholt. „Gemeinsam hoffen wir so Bocholt als Einkaufsstadt zu erhal- ten, hoffen auf ein zufriedenstellendes Weihnachtsgeschäft für den Bocholter Handel trotz Corona und möchten den Kunden in der Vorweihnachtszeit eine sichere Möglichkeit bieten aus dem Haus zu gehen,“ berichtet Ludger Dieckhues, Geschäftsführer Wirtschaftsförde- rung/ Stadtmarketing. „Wir freuen uns daher sehr, wenn sich viele unserer Empfehlung an- schließen und an den zusätzlichen Sonntagen öffnen“ so Dieckhues weiter.

Der Weihnachtsmarkt findet nicht statt. Allerdings wird in den kommenden Tagen die Weihnachtsbeleuchtung wie gewohnt installiert, um in der Innenstadt trotz allem für weih- nachtliche Atmosphäre zu sorgen. Zudem wird die beliebte Schatztruhe -bisher eine Aktion der ISG Osterstraße/Königstraße- auf den Markt verlagert und von der Werbegemeinschaft bzw. den Straßengemeinschaften für ihre Mitgliedsgeschäfte als Weihnachtsaktion durch- geführt.

Folgende Sonderöffnungen sind demnach erlaubt:

Fr. 27.11.20: bis 23 Uhr - Moonlight-Shopping, Bocholts Shopping Friday

So. 29.11.20: 13–18 Uhr - verkaufsoffener Sonntag

So. 06.12.20: 13–18 Uhr - verkaufsoffener Sonntag

So. 13.12.20: 13–18 Uhr - verkaufsoffener Sonntag

So. 20.12.20: 13–18 Uhr - verkaufsoffener Sonntag

So. 03.01.2: 13–18 Uhr - verkaufsoffener Sonntag