Wer künftig Zahlungen an die Stadt Bocholt leistet, sollte die Empfängerdaten besonders sorgfältig eingeben. Ab dem 5. Oktober 2025 tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, die Banken verpflichtet, bei jeder SEPA-Überweisung zu prüfen, ob der angegebene Name des Zahlungsempfängers mit der dazugehörigen IBAN übereinstimmt.

Ziel der sogenannten Verification of Payee ist es, den Zahlungsverkehr sicherer zu machen, Manipulationen durch falsche Empfängerdaten zu verhindern und Fehlüberweisungen zu vermeiden.

Für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bedeutet das: Nur wenn der angegebene Zahlungsempfänger exakt mit dem bei der Bank hinterlegten Kontoinhaber („Stadt Bocholt“) übereinstimmt, kann die Überweisung ohne Probleme durchgeführt werden. Stimmen die Angaben nicht überein, weist die Bank darauf hin und es liegt dann in der Entscheidung des Zahlers, ob die Überweisung trotzdem ausgeführt werden soll.

Die Stadt Bocholt empfiehlt daher, bei Überweisungen die Empfängerdaten genau zu überprüfen und die eigenen Stammdaten regelmäßig zu aktualisieren, um einen reibungslosen Zahlungsverkehr zu ermöglichen.

 

 

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