Ein Verstoß gegen die Ausgangssperre lag nicht vor, da die Frau ihren Hund ausführen wollte. Allerdings räumte sie ein, am Vortag Marihuana konsumiert zu haben. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und brachten den Fall zur Anzeige. Ein Arzt entnahm ihr eine Blutprobe, um den Drogenkonsum exakt nachweisen zu können.