Ein bislang unbekannter Unfallverursacher verursachte mit seinem Fahrzeug in der Zeit von Samstag (27.01.2018), 21:30 Uhr, bis Samstag (03.02.2018), 13:00 Uhr, einen Unfallschaden in Höhe von über 2.000 Euro. Ein roter VW Fox wurde dabei sowohl an der Vorder- als auch auf der Rückseite beschädigt. Vermutlich schob der Unfallverursacher mit seinem Fahrzeug den auf der Nordmauer in Höhe Hausnummer 1 geparkten Pkw von hinten gegen einen Holzleitpfosten. Der Aufprall muss dabei mit einer solchen Wucht geschehen sein, dass der Kleinwagen trotz eingelegtem Gang nach vorne gedrückt wurde. Die Polizei geht davon aus, dass der Unfallverursacher den Zusammenstoß bemerkt haben muss und sich ganz bewusst vom Unfallort entfernte, ohne seiner Pflicht und Verantwortung nachzukommen. 

Wer den Unfall beobachten konnte, wird gebeten sich beim Verkehrskommissariat in Bocholt zu melden (02871-2990). 

Sofern der Unfallflüchtige sich nicht selbst meldet oder ermittelt werden kann, bleibt die Halterin des beschädigten Pkw wahrscheinlich auf den Kosten sitzen. Wofür sind Sie versichert, wenn Sie andere für Ihre Fehler aufkommen lassen? 

Sich nach einem Verkehrsunfall seiner Verantwortung zu entziehen, ist aus gutem Grund eine Straftat. Neben einer Geld- oder sogar Haftstrafe riskiert jeder, der sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, auch immer seinen Führerschein.