Am Sonntag, 28. September 2025, findet in Bocholt die Stichwahl zur Bürgermeisterwahl statt. Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die bereits beim ersten Wahlgang stimmberechtigt waren. Zur Wahl stehen die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen aus der Hauptwahl am 14. September.
Die Stimmabgabe ist nicht nur am Wahlsonntag in den Wahllokalen möglich, sondern bereits ab sofort im Wahlamt der Stadt Bocholt. Dieses befindet sich im Innenhof des Mariengymnasiums am Schleusenwall 1 und ist montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr sowie freitags von 8 bis 12.30 Uhr geöffnet. Am Freitag vor der Wahl, dem 26. September, gelten verlängerte Öffnungszeiten bis 15 Uhr.
Wer seine Stimme am Wahlsonntag abgeben möchte, kann dies zwischen 8 und 18 Uhr im zuständigen Wahllokal tun. Das Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt. Sollte diese nicht mehr vorliegen, reicht es aus, am Wahlsonntag einen gültigen Lichtbildausweis vorzulegen, um die Stimme abzugeben.
Auch die Briefwahl ist für die Stichwahl möglich. Wählerinnen und Wähler, die bei der Hauptwahl bereits Briefwahlunterlagen beantragt und dabei die Unterlagen auch für die Stichwahl angefordert haben, erhalten diese automatisch per Post zugeschickt. Die ausgefüllten Wahlbriefe müssen spätestens am Wahlsonntag um 16 Uhr postalisch im Wahlamt eingegangen sein. Ein Einwurf in den Briefkasten der Stadtverwaltung an der Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58 ist bis zum Wahlsonntag um 16:00 Uhr ebenfalls möglich.
Die Ergebnisse der Stichwahl werden nach der Auszählung am Wahlabend auf der städtischen Internetseite unter www.bocholt.de/wahlen veröffentlicht. Hier finden sich auch die wichtigsten Informationen zur Wahl.
Kommunalwahl 2025
© Stadt Bocholt