Bürgerinnen und Bürger, die öffentliche Sitzungen des Stadtrates oder von Fachausschüssen der Stadt Bocholt besuchen möchten, müssen vor Zutritt einen Impfnachweis oder einen gültigen Negativ-Test vorlegen. Darauf weist die Verwaltung hin.
Dies entspricht der ab 20. August 2021 geltenden Coronaschutzverordnung zur Eindämmung der Pandemie. Des Weiteren gelten die allgemeinen Hygieneanforderungen mit den AHAL-Regeln, d.h. es gilt Maskenpflicht, sofern ein Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.