Auch für das Fahren eines Elektro-Motorrollers kann je nach Modell ein Führerschein erforderlich sein: Das zeigte sich, als Polizeibeamte am Donnerstag in Bocholt auf der Straße Westend eine 24-Jährige kontrollierten. Das Fahrzeug war als Kleinkraftrad mit einer Geschwindigkeit bis 45 km/h zugelassen. Die in diesem Fall erforderliche Fahrerlaubnis besitzt die Isselburgerin nicht. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und fertigten eine Strafanzeige.