Die Geschwindigkeit seines Motorrollers hatte der Jugendlichen durch technische Veränderungen heraufgesetzt. Die dadurch erforderliche Fahrerlaubnis besitzt er nicht, so dass er sich nun einem Strafverfahren gegenüber sieht. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und ahndeten auch das Verhalten des Fahrradfahrers (mit einem Verwarnungsgeld).