Laut der neuen Corona-Schutzverordnung, die vom 28.5. bis 24.6. gilt, ist bei einer Inzidenz unter 50 – und das trifft auf Bocholt seit einigen Tagen zu - das Einkaufen in allen Geschäften ab Freitag, 28.5., ohne Schnelltest, ohne Vorzeigen des Impfausweises und ohne Termin wieder möglich. Die Unterscheidung zwischen den verschiedenen Sortimentsbereichen des Einzelhandels wird aufgehoben. Die Reduzierung der Kundenbegrenzung auf eine Person pro 10 qm gilt weiterhin. Bei einem Wert fünf Werktage unter 35 entfällt auch diese Sonderregel für Geschäfte über 800 qm. Die notwenigen Hygieneregeln, wie Abstand halten und Maskenpflicht sind natürlich immer noch notwendig.
Die Bocholter Einzelhändler freuen sich, dass es endlich wieder losgehen kann. Selbst der Wettergott hat ein Einsehen – das Wetter verspricht gut zu werden.