Die Stadtverordnetenversammlung hat am 17. Dezember 2025 eine Änderung der Hundesteuersatzung beschlossen. Während die allgemeinen Steuersätze nicht erhöht werden, führt die Stadtverwaltung Vergünstigungen für Tierheimhunde sowie eine digitale Steuermarke ein. Zudem wurden neue Regelungen zur Haltung gefährlicher Hunde getroffen.
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.12.2025 beschlossen, die allgemeine Hundesteuer nicht zu erhöhen. Damit bleibt der Steuersatz für den ersten Hund weiterhin bei jährlich 84 Euro. Die ursprünglich diskutierte Anpassung der Tarife wurde nach Vorberatungen in den Fachausschüssen verworfen, um die Bürgerinnen und Bürger nicht zusätzlich zu belasten.
Eine wesentliche Neuerung betrifft den Tierschutz vor Ort. Um die Vermittlung von Tieren zu fördern und das lokale Tierheim zu entlasten, wird künftig eine Steuerbefreiung für Hunde gewährt, die nachweislich aus dem Tierheim Bocholt übernommen wurden und aus dem Kreis Borken stammen. Ebenfalls beibehalten wird die Steuerbefreiung für Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe von Personen dienen, die im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit entsprechenden Merkzeichen sind. Gleiches gilt auch für Hunde, die für die Jagd genutzt werden.
Für gefährliche Hunde wurde ein gesonderter Steuersatz von 600 Euro eingeführt, der eine lenkende Wirkung auf die Haltung solcher Tiere haben soll. Bürgerinnen und Bürger haben jedoch die Möglichkeit, diesen erhöhten Satz auf den normalen Steuertarif zu reduzieren, sobald eine bestandene Wesensprüfung für das Tier nachgewiesen wird. Zudem gilt eine Bestandschutzregelung: Gefährliche Hunde, die sich bereits vor dem Stichtag im Besitz der Halterinnen und Halter befanden und gemeldet waren, sind von der Erhöhung ausgenommen.
Als modernen Servicebaustein führt die Stadt Bocholt im kommenden Jahr die digitale Hundesteuermarke ein, welche die bisherige Metallmarke ersetzt und künftig als gültiger Nachweis dient. Diese Neuerung bietet praktische Vorteile im Alltag, da der Nachweis bequem auf dem Smartphone mitgeführt werden kann. Für Bürgerinnen und Bürger, die keine digitalen Endgeräte nutzen möchten, besteht die einfache Option, den Nachweis mit dem QR-Code auszudrucken und wie gewohnt im Portemonnaie mitzuführen. Die digitale Lösung schont Ressourcen und ermöglicht bei Änderungen eine sofortige Aktualisierung ohne Austausch der Marke. Bereits ausgegebene herkömmliche Marken behalten ihre Gültigkeit.
Stadtverwaltung an der Kaiser-Wilhelm-Straße
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