Radfahrer gibt falsche Personalien bei Verkehrskontrolle an Ordnungswidrigkeitenanzeige 

Am Mittwochmorgen (07.02.2018) wurde gegen 09:30 Uhr ein Radfahrer auf der Neustraße angehalten und kontrolliert. Der 16-Jährige aus Bocholt befuhr mit seinem Fahrrad die dortige Fußgängerzone. Weil der Mann keine Ausweisdokumente mitführte, wurde er aufgefordert, seine Personalien wahrheitsgemäß anzugeben. 

Der 16-Jährige machte völlig falsche Angaben zu seiner Person. Der Jugendliche war sich offenbar nicht darüber im Klaren, dass die Polizei immer auch überprüft, ob die mündlichen Angaben der Richtigkeit entsprechen. Die Lüge des Radfahrers könnte nun teuer für ihn werden. Neben den 15 Euro für das Befahren der Fußgängerzone erwartet den Bocholter nun außerdem ein Bußgeld. Der Gesetzgeber sieht für Ordnungswidrigkeiten nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro vor.