Minijobs gibt es in allen Branchen und in allen Berufen. "Gründe für die Ausübung eines Minijobs gibt es viele: Aufbesserung des Familieneinkommens oder der Rente oder auch der Versuch, auf diesem Weg in der Firma wieder Fuß zu fassen und später eine Teilzeit- oder Vollzeitstelle zu bekommen", erklärt Astrid Schupp, Gleichstellungsbeauftrage der Stadt Bocholt. "Oft sind die Minijoberinnen oder Minijobber aber Beschäftigte zweiter Klasse und ihre Rechte werden wie selbstverständlich nicht beachtet", so Schupp weiter. Die "Gleitzone" (Midijob) ist eine Beschäftigung mit einem Entgelt zwischen 450,01 Euro und 850 Euro im Monat, bei denen im Vergleich zum Minijob Abgaben zur Sozialversicherung und Steuern geleistet werden müssen.

Am Abend informiert Referentin und Rechtsanwältin Gudula Kruse allgemein über Rechte und Pflichten im Minijob und in der Gleitzone, sowohl für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Sie klärt darüber auf, ob und wann die Beschäftigungsform "Midijob" vorteilhaft sein kann.