Am Sonntag missachtete ein 26 Jahre alter Autofahrer aus Bocholt gegen 15.45 Uhr auf dem Nordwall eine rote Ampel. Polizisten hielten ihn kurz darauf an und stellten bei der Kontrolle der Fahrtüchtigkeit mehrere Hinweise auf Drogenkonsum fest. Dieser Verdacht erhärtete sich bei einem Drogenschnelltest. 

Die Polizisten untersagten die Weiterfahrt und leiteten ein Bußgeldverfahren ein. Ein Arzt entnahm dem 26-Jähjrigen eine Blutprobe, um den Drogenkonsum exakt nachweisen zu können. 

Für die Verkehrsordnungswidrigkeit (Fahren unter Drogeneinfluss) ist ein Bußgeld in einer Höhe von mindestens 500 Euro vorgesehen, zudem zwei Punkte in der "Verkehrssünderdatei" und ein einmonatiges Fahrverbot. Im Wiederholungsfall erhöht sich das Fahrverbot auf drei Monate und das Bußgeld im ersten Wiederholungsfall auf 1.000 Euro und anschließend auf 1.500 Euro. 

Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe werden zudem zur Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar verpflichtet.