Das Briefwahlbüro in Bocholt hat ab Montag, 10. Februar, geöffnet. Bürgerinnen und Bürger, die am Tag der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 verhindert sind oder das örtliche Wahllokal nicht aufsuchen möchten, können dort ihre Briefwahlunterlagen erhalten und bei Bedarf direkt vor Ort wählen. Mitzubringen sind die Wahlbenachrichtigung sowie der Lichtbildausweis.
Das Wahlamt befindet sich am Schleusenwall 1, im Innenhof des Mariengymnasiums. Der Zugang ist über den Schulhof möglich.
Das Wahlamt ist vom 6. bis einschließlich 21. Februar 2025 täglich geöffnet. Die Öffnungszeiten sind wie folgt:
montags, dienstags, mittwochs, donnerstags: 8 bis 17 Uhr
Freitag, 14.2.: 8 bis 12.30 Uhr
Freitag, 21.2.: 8-15 Uhr
Das Bocholter Wahlamt ist zudem am Samstagvormittag, 22. Februar, bis 12 Uhr für die Wahlscheininhaberinnen und Wahlscheininhaber, deren Briefwahlunterlagen nicht angekommen sind oder verloren wurden, unter Tel. 02871 / 953 2111 oder vor Ort im Wahlamt erreichbar. Für nachweislich plötzlich erkrankte Wahlberechtigte ist das Wahlamt am Samstagvormittag und auch am Wahlsonntag (23. Februar) bis 15 Uhr erreichbar.
Beriefwahlunterlagen für andere abholen
Es ist auch möglich, Briefwahlunterlagen für eine andere Person entgegen zu nehmen. In dem Fall muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht die Berechtigung dazu nachgewiesen werden. Die Wahlbenachrichtigung oder der Personalausweis der zu vertretenen Person reicht nicht aus. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist eine entsprechende Vollmacht abgedruckt, die von der Antragstellerin beziehungsweise vom Antragsteller zu unterschreiben ist. Bevollmächtigte Personen dürfen nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.
Briefwahl beantragen - 4 Möglichkeiten
Neben der persönlichen Beantragung im Briefwahlbüro gibt es auch weitere Möglichkeiten, seine Briefwahlunterlagen zu beantragen:
Online: auf der Internetseite der Stadt Bocholt bocholt.de/bundestagswahl . Die Online-Antragstellung für Wahlscheine endet am Dienstag, 18. Februar, um 6 Uhr.
Online: Abscannen des personalisierten QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung
Per Post: Ausfüllen des Wahlscheinantrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung und kurzfristige Zusendung des Antrages an die Stadt Bocholt
Per E-Mail: E-Mail senden an wahlamt@bocholt.de unter Nennung des Vornamens, Nachnamens, Geburtsdatum und Anschrift
Eine telefonische Antragsstellung ist generell nicht möglich.
Bei den genannten Möglichkeiten werden die Briefwahlunterlagen an die angegebene Wohnanschrift versandt. So kann die Stimmabgabe zur Bundestagswahl 2025 zu Hause erfolgen. Anschließend müssen die Unterlagen im hellroten Wahlbriefumschlag schnellstmöglich per Post oder persönlich bei der Stadt Bocholt abgegeben werden.
Die Stadt Bocholt bittet darum, die Briefwahlunterlagen am besten persönlich einzuwerfen, da der Zeitraum zum Wählen aufgrund der vorgezogene Bundestagswahl nur knapp zwei Wochen beträgt. Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 23. Februar 2025, um 18 Uhr bei der Stadt Bocholt eingetroffen sein.
Informationen rund um die Bundestagswahl in Bocholt unter bocholt.de/bundestagswahl .
Dieser Meldung ist ein Medium zugeordnet:
Das Bocholter Wahlamt ist ab sofort geöffnet (Copyright: Stadt Bocholt)