Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle am Dienstagabend (30.01.2018) stoppten Polizeibeamte einen 30-jährigen Autofahrer aus Wesel. Dieser war mit einem Beifahrer auf der Uhlandstraße unterwegs. Weil sich Hinweise auf einen Drogenkonsum ergaben, wurde ein freiwilliger Drogentest durchgeführt. Der Test bestätigte die Vermutung der Beamten - der Weseler war offensichtlich unter dem Einfluss von Marihuana und Amphetamin unterwegs. 

Um die Drogenkonzentration im Körper genau feststellen zu können, entnahm ein Arzt dem Autofahrer eine Blutprobe. 

Der Mann muss sich nun in einem Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren für die Drogenfahrt verantworten. Die Weiterfahrt wurde ihm bis zur Erlangung der vollständigen Fahrtüchtigkeit untersagt. 

Im günstigsten Fall erwarten den Weselaner ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkte in der Verkehrssünderdatei sowie ein Fahrverbot von einem Monat. Sowohl Bußgeld als auch Fahrverbot verdoppeln sich, wenn man das zweite Mal mit Drogen im Verkehr in Erscheinung tritt. 

Bei Führerscheininhabern wird zudem die Kraftfahreignung bei Drogenkonsumenten durch die Führerscheinstelle überprüft. Sofern der Drogenkonsum zu Ausfallerscheinungen führt, könnte sogar eine Straftat (mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren) vorliegen, die IMMER eine längere Fahrerlaubnisentziehung zur Folge hätte. 

Das sind nur die Folgen, wenn es bei der Fahrt unter Drogeneinfluss nicht zu einem Unfall kommt. Drogen im Straßenverkehr führen immer wieder zu Verkehrsunfällen, bei denen häufig Unschuldige für die Unvernunft rücksichtloser Drogenkonsumenten büßen müssen, zum Teil schwer oder gar tödlich verletzt werden. 

Sie haben die Wahl: Drogen und seine negativen Folgen oder Führerschein und sichere Mobilität für sich selbst und Andere. Beides geht nicht!