Da es sich augenscheinlich um eine scharfe Waffe handelte, wurden die Jungen aus Eigensicherungsgründen mit gezogener Dienstwaffe angesprochen und anschließend fixiert. Die Polizisten fanden eine weitere Waffe. Bei näherer Überprüfung der Gegenstände stellten die Beamten fest, dass es sich um Softairwaffen handelt. Da das Führen von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit verboten ist, leiteten die Polizeibeamten Strafverfahren wegen Verstöße gegen das Waffengesetz ein. Die drei Jungen wurden den Eltern übergeben.