Steuerpflichtige, denen kein Bescheid zugestellt wurde, sollten sich mit dem Geschäftsbereich Forderungsmanagement unter Tel. 02871/953 288 in Verbindung setzen. Klagen können nur innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides eingelegt werden. Die Rechtsmittelfrist für die zuletzt versandten Bescheide endet damit am 22. März 2019.