Hartnäckige Lichtmuffel dürfen spätestens beim zweiten Fahren ohne Licht mit einem Verwarnungsgeld von mindestens 40,00 Euro rechnen. Übrigens: Licht mit Wackelkontakt, schwache, zu kleine oder verdeckte Fahrradbeleuchtung bewertet die Polizei wie nicht vorhandene Beleuchtung - so will es der Gesetzgeber. "Uns geht es nicht darum, kleinkariert zu sein oder die Radfahrer im Kreis Borken zu schikanieren", erläutern die Einsatzleiter Bernd Engbers und Florian Wozny, "Wir wollen, dass Fahrradfahrer sicher an ihr Ziel kommen!" Jeder Autofahrer weiß, wie spät man unbeleuchtete und vor allem dunkel gekleidete Fußgänger und Radfahrer erst erkennt: Frühestens in einer Entfernung von 25 Metern können Autofahrer mit normaler Sehleistung einen unbeleuchteten und eher dunkel gekleideten Radfahrer erkennen. Beim Abbiegen, bei Vorfahrtssituationen oder dann, wenn Radfahrer ohne Licht eine Straße überqueren, haben Autofahrer kaum eine Chance, rechtzeitig zu reagieren.
Als Radfahrer haben Sie keine Knautschzone. Die Polizei empfiehlt daher: Fahren sie defensiv und verzichten Sie notfalls auf Ihr Recht. Sorgen Sie durch vorgeschriebene Beleuchtung und zusätzliche Reflektoren an Kleidung und Zweirad für eine optimale Sichtbarkeit. Schützen Sie Ihren Kopf - Tragen sie einen Helm! "Dort oben leuchten die Sterne, und unten, da leuchten wir." - genau so! Ihre Polizei wünscht allzeit gute Fahrt!