Sie selber haben den Schaden an ihrem Fahrzeug erst festgestellt, als sie gegen 18.40 Uhr zu ihrem Pkw zurückgekehrt sei. Angaben zu dem möglicherweise beschädigten Pkw kann sie nicht machen. Der oder die Geschädigte wird gebeten, sich an das Verkehrskommissariat in Bocholt (02871-2990) zu wenden.