Am Samstagabend fiel bei der Eingangskontrolle zu einer Karnevalsveranstaltung auf, dass ein 15-Jähriger aus Rhede den Personalausweis eines 16-Jährigen aus Rhede vorgezeigt hatte, um die Altersgrenze zu umgehen. 

Der 16-Jährige hatte dem Jüngeren den Ausweis zu diesem Zweck überlassen. 

Die Polizei wurde hinzugezogen und nun müssen die beiden Jugendlichen mit einem Strafverfahren (§ 281 Strafgesetzbuch) rechnen.