Die Fachbereiche Jugend, Familie, Schule und Sport sowie Öffentliche Ordnung der Stadt Bocholt greifen zum Höhepunkt der fünften Jahreszeit, dem nahenden Karnevalswochenende und insbesondere zum Rosenmontagszug am 12. Februar 2018, erneut die Plakataktion „Jugendschutz- Wir machen mit!“ zum Thema Alkoholkonsum auf. Außerdem appeliert die Verwaltung ab die Bocholterinnen und Bocholter am Rosenmontagszug auf Glas zu verzichten.
An alle Erwachsenen richtet sich dabei der dringende Aufruf, auf die Kinder und Jugendlichen in ihrem Umfeld zu achten. Eine besondere Verantwortung kommt hierbei den Gastwirten, den Verkäuferinnen und Verkäufern in Geschäften und den Karnevalsgruppen zu. Diese werden aufgefordert, keinen Alkohol an Minderjährige weiterzugeben, auf alkoholisierte Jugendliche zu achten und ggfls. die notwendigen Hilfsmaßnahmen zu ergreifen.
Im Vorfeld des Straßenkarnevals haben die zuständigen Mitarbeiterinnen für den Kinder- und Jugendschutz, Ina Bühs und Nicole van Baal, auch bei der Vorbesprechung der Wagenbauer des Bocholter Rosenmontagszugs für das Thema Kinder- und Jugendschutz sensibilisiert.
Die Regeln des Jugendschutzgesetzes
Das Jugendschutzgesetz will Kinder und Jugendliche schützen und zeigt eindeutige Grenzen auf. Das bedeutet: Alkoholische Getränke dürfen weder an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben, noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. Für branntweinhaltige Getränke, hierzu zählen auch Mixgetränke, gilt sogar: Erst ab 18 Jahren! Ebenso ist der Konsum von Tabakwaren jeglicher Art, wie beispielsweise (E-)Zigaretten und (E-)Shishas, in der Öffentlichkeit erst ab 18 Jahren erlaubt.
Alkohol gefährdet Kinder und Jugendliche in besonderer Weise, denn sie sind anfälliger für jegliche Schädigungen als Erwachsene. Da das niedrigere Körpergewicht den Alkoholgehalt im Blut schneller steigen lässt, sind Kinder und Jugendliche zudem besonders gefährdet, eine Alkoholvergiftung mit den damit verbundenen gesundheitlichen Folgen zu erleiden.
Insbesondere die Eltern tragen Verantwortung dafür, ihre Kinder vor den Folgen übermäßigen Alkoholkonsums zu schützen. Die Fachbereiche Jugend, Familie, Schule und Sport sowie Öffentliche Ordnung fordern daher alle Eltern eindringlich auf, ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen und darauf zu achten, dass ihre Kinder nicht bereits alkoholisiert sind, wenn sie zum Umzug gehen bzw. erst gar keinen Alkohol zum Karnevalsumzug mitbringen.
Verzicht auf Mitnahme von Glasflaschen beim Rosenmontagszug  
Darüber hinaus appelliert der Fachbereich Öffentliche Ordnung dringend an alle Karnevalisten, auf die Mitnahme von Glasflaschen zum Rosenmontagszug zu verzichten. Schlimmer noch als die hierdurch entstehenden hohen Kosten der Abfallbeseitigung wiegt die Tatsache, dass es Jahr für Jahr zu Reifenschäden an Einsatzfahrzeugen durch Glasbruch auf den Straßen kommt und dadurch Rettungseinsätze behindert werden.
Auch Verletzungen durch Glasscherben kommen immer wieder vor, gefährdet sind insbesondere Kinder beim Bonbonsammeln. Bei der Reinigung nach Ende des Zuges stellen kleine Schnapsfläschchen ein besonderes Problem dar. Diese springen unter den Reifen der Reinigungsfahrzeuge weg und werden so zu gefährlichen Geschossen.
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