Schule bei Sturm, Glatteis oder Schnee

 

Das Orkantief „Friederike“ stürmt heran. Für viele Schülerinnen und Schüler kann der Schulweg daher schwierig werden. Sturm, Schneefall oder Eisglätte sind plötzlich eintretende extreme Witterungsverhältnisse und können Gründe für ein Fehlen in der Schule sein. Trotzdem gilt in Nordrhein-Westfalen (NRW) wie in den anderen Bundesländern für alle Kinder im schulfähigen Alter (in NRW ab sechs Jahren) die Schulpflicht.

Eltern entscheiden für ihre Kinder

In Nordrhein-Westfalen ist, anders als beispielsweise im benachbarten Niedersachsen, geregelt, dass im Falle des plötzlichen Eintritts extremer Witterungsverhältnisse oder eines nicht vorhersehbaren Ausfalls des öffentlichen Nahverkehrs die Eltern entscheiden, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist. Volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden dies selbst. Auch wenn das Schulversäumnis in derartigen Fällen entschuldigt ist, ist in jedem Fall die Schule zu informieren.

Schülerinnen und Schüler in einem Berufsausbildungsverhältnis, die wegen extremer Witterungsverhältnisse das Berufskolleg nicht erreichen können, arbeiten an diesen Tagen im Ausbildungsbetrieb, soweit dieser zumutbar erreicht werden kann.

Schulleiter entscheiden, ob Unterricht stattfinden kann

Normalerweise bleiben auch bei unvorhersehbaren Witterungsverhältnissen die Schulen geöffnet. Wird der Schulweg oder der Unterricht allerdings durch extreme Witterungsverhältnisse beeinträchtigt, entscheidet die Schulleitung, ob Unterricht stattfindet. Diese Entscheidung kann immer nur sehr kurzfristig getroffen werden. Die vorhergesagte Wetterlage muss morgens auch tatsächlich eingetreten sein. Lehrkräfte und alle anderen Beschäftigten der Schulen erhalten keine Befreiung. Die Betreuung von Schülern, die dennoch in die Schule kommen, muss gewährleistet sein.