„Ein intelligentes Vergütungspaket, zu dem auch die betriebliche Altersversorgung gehört, ist heute wesentliches Instrument, um Fachkräfte zu finden und zu binden.“ Wolfgang Schmitz, Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes, begrüßt deshalb das neue „Betriebsrentenstärkungsgesetz“, das zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist. Neben Infoveranstaltungen für die Mitglieder des Unternehmerverbandes gibt es am 21. März 2018 im HAUS DER UNTERNEHMER auch ein offenes Seminar: „Da die neuen Regelungen für alle Arbeitgeber gelten, werden die wichtigsten Änderungen bei diesem Kompaktseminar dargestellt.“
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Indem das Haftungsrisiko bei Betriebsrenten entfällt, will es die Bundesregierung für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) attraktiver machen, eine Betriebsrente anzubieten. Den Beschäftigten muss kein fester Betrag mehr zugesichert werden. „Darüber hinaus wird den Arbeitgebern ein Steuerzuschuss gewährt, wenn sie Geringverdiener bei den Betriebsrentenbeiträgen unterstützen“, erläutert Schmitz.Â
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Für die Arbeitnehmer sieht das neue Gesetz eine stärkere Aufklärung vor. Es beinhaltet auch deutlich verbesserte steuer- und sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen wie beispielsweise die Einführung eines Freibetrages. Zudem können nun auch Beschäftigte, die aus der Elternzeit zurückkehren, „fehlende“ Beiträge steuerfrei nachzahlen.Â
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Schmitz lobt ausdrücklich, dass die Bundesregierung beim neuen Gesetz auf Garantien und Mindestleistungen verzichtet habe. „Das war bisher gerade für KMU ein Hindernis.“ Das neu eingeführte „Sozialpartnermodell“ solle Vereinbarungen im Sinne von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sicherstellen. „Hierbei ist es wichtig, dass alle Parteien im Gespräch bleiben um individuelle Lösungen zu erarbeiten“, so Schmitz. Auch wenn das neue Gesetz an manchen Stellen zu kompliziert sei, lobt Schmitz die Absicht, die dahintersteht: „Mit betrieblicher Altersvorsorge zeigen die Unternehmen, dass sie ihre soziale Verantwortung ernst nehmen. Das stärkt die Mitarbeiterbindung und ist am Ende für beide Seiten ein Gewinn.“
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