Am 1. Januar 2016 ist das Pflegestärkungsgesetz II in Kraft getreten und führt zu weitreichenden Änderungen in der Altenhilfe. Auch die Leistungsbeträge wurden umgestellt und der Pflegebedürftigkeitsbegriffs wurde geändert. Diese Änderungen sind seit dem 1. Januar 2017 wirksam. Am Dienstag, 7. Februar 2017, lädt das Netzwerk Demenz Bocholt um 17 Uhr im Ratssaal des Bocholter Rathauses, Berliner Platz 1, zu einer Informationsveranstaltung zum Thema ein. Der Eintritt ist frei.

Pflegegrade statt Pflegestufen

Mit den Änderungen wird der Begriff der Pflegebedürftigkeit neu definiert und es wird nicht mehr nach Pflegestufen, sondern nach Pflegegraden unterschieden. Deshalb betreffen die Änderungen betreffen sowohl Pflegebedürftige als auch Angehörige und Pflegende.

Welche Auswirkungen hat die Gesetzsänderung?

Referentin Jutta König, Pflegesachverständige, Gerichtsgutachterin und Fachautorin, informiert über die wesentlichen Veränderungen und Auswirkungen der Gesetzesänderung. Sie erklärt, wie die neuen Pflegegrade ermittelt werden und sie finanziell ausgestaltet sind. Außerdem geht sie in ihren Vortrag darauf ein, wie die Aktivierung und die Besonderheiten eines jeden Menschen berechnet wird.

Menschen mit Demenz Gewinner der Reform?

Ein besonderer Augenmerk der Veranstaltung liegt auf die Auswirkungen für Menschen mit Demenz. Denn Ziel der Reform war auch die bessere Einstufung von Menschen mit Demenz, erklärt Ingrid Thuilot vom Seniorenbüro der Stadt Bocholt. "Jutta König wird auch der Frage nachgehen, ob die Menschen mit Demenz wirklich die 'Gewinner' der Reform sind", so Thuilot.

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