Zum Jahreswechsel treten zahlreiche Änderungen in Kraft, die das Verhältnis zwischen
Arbeitgebern und Arbeitnehmern beeinflussen. Der Unternehmerverband, spezialisiert auf
Arbeits- und Sozialrecht, berät und vertritt mit seinem Juristenteam über 700
Mitgliedsfirmen vor allem in der Rhein-Ruhr-Region. Wichtige Gesetzesänderungen im
Überblick:
Ausgleichsabgabe
Seit dem 1. Januar 2025 gelten höhere Sätze, die erstmals im März 2026 erhoben werden.
Unternehmen, die die gesetzliche Pflichtquote von 5 Prozent schwerbehinderter Menschen
nicht erfüllen, zahlen je unbesetztem Pflichtplatz 155 bis 815 Euro monatlich. Von der
Abgabe befreit sind Betriebe mit weniger als 20 Beschäftigten.
Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG)
Ab Juni 2026 verschärft die neue EU-Entgelttransparenzrichtlinie das bestehende Gesetz,
das die Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger
Arbeit fördern soll. Arbeitgeber werden weitreichende Pflichten auferlegt, darunter
Offenlegung von Gehaltsspannen in Stellenausschreibungen und Berichterstattung zu
Entgeltungleichheiten, um den Gender Pay Gap zu verringern. Es gilt künftig eine
Berichtspflicht für Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten (bisher 500).
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Eine der wesentlichen Maßnahmen zur Entlastung von Unternehmen und
Gewerbetreibenden ab 2026 betrifft das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).
Aktuell sind Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten verpflichtet, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten zu beachten. Diese Pflichten
sollen in ihrem Umfang deutlich reduziert werden und werden nach jetzigem Stand nur
noch für Großunternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von
mindestens 1,5 Milliarden Euro gelten.
Mindestlohn und Minijobs
Ab 2026 steigt der Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde. Die Minijob-Grenze erhöht sich
auf 603 Euro monatlich, wodurch sich auch die Midijob-Grenzen verschieben; die
Untergrenze auf 603,01 Euro, die Obergrenze auf 2.000 Euro.
Neues EU-Verpackungsrecht (PPWR)
Ab 12. August 2026 gelten neue Kennzeichnungs-, Recycling- und Lizenzierungspflichten.
Ziel sind sicherere, recyclingfreundliche Verpackungen und weniger Müll. Bis August 2026
müssen Unternehmen Pflichten wie Prüfregeln, Verbraucherinfos, Kennzeichnungen,
Grenzwerte für Stoffe und Teilnahme an Wiederverwendungssystemen umsetzen.
Pendlerpauschale
Ab 2026 gilt die Entfernungspauschale von 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer,
nicht wie zuvor 30 Cent bis Kilometer 20.
Alle Infos zum Unternehmerverband auf www.unternehmerverband.org
Über den Unternehmerverband
Die Unternehmerverbandsgruppe ist einer der großen Arbeitgeberverbände in Nordrhein-Westfalen. Den
sieben Einzelverbänden gehören bundesweit über 700 Mitgliedsunternehmen mit mehr als
100.000 Beschäftigten an.
Die Gruppe vertritt die Interessen der Arbeitgeber und bietet umfassende Expertise im Arbeits- und
Sozialrecht, der Gestaltung von Arbeitsbedingungen mit und ohne Tarifbindung sowie der
Arbeitsorganisation. Die Verbände sind Stimme der Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region, im
Land, im Bund und ihren Branchen; sie setzen sich für den Wirtschaftsstandort ein und bilden ein starkes
Netzwerk.
Der Sitz des Unternehmerverbandes ist das HAUS DER UNTERNEHMER in Duisburg. Das Kern-Verbandsgebiet
reicht vom westlichen Ruhrgebiet rechtsrheinisch über den Niederrhein bis hin zur niederländischen Grenze.
Drei der Einzelverbände sind bundesweit aktiv.
Bildunterschrift:
Das Juristen-Team des Unternehmerverbandes ist auf das Arbeits- und Sozialrecht spezialisiert und berät die
Mitgliedsunternehmen rund um die Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen. (Foto: Unternehmerverband)









