Der Entsorgungs- und Servicebetrieb der Stadt Bocholt (ESB) schlägt für 2026 eine Anpassung der Benutzungsgebühren vor. Hintergrund sind Kostenentwicklungen in mehreren Leistungsbereichen sowie veränderte Rahmenbedingungen. Trotz punktueller Gebührenerhöhungen sinkt die Gesamtgebührenbelastung für einen Musterhaushalt im kommenden Jahr leicht.

Die Entsorgungskosten im Bereich Abfall bleiben nach deutlichen Steigerungen in den vergangenen Jahren aktuell stabil. Insgesamt rechnet der ESB mit einer Kostensteigerung von 2,4 Prozent, insbesondere durch höhere Kreisgebühren und gestiegene Personalkosten infolge der Tariferhöhung im öffentlichen Dienst.

Gleichzeitig fällt die Entlastung durch Rückstellungen geringer aus als in den Vorjahren. Die Gebühren sollen daher moderat angepasst werden. Für Restmüll ergibt sich eine Steigerung von 4,5 Prozent, für Bioabfall von 2,5 Prozent. Für die 120-Liter-Restmülltonne steigt die Jahresgebühr von 157 auf 165 Euro, für die 120-Liter-Biotonnen von 67 auf 69 Euro.

Steigerung bei Straßenreinigung

Deutlich stärker wirkt sich die Kostenentwicklung im Bereich Straßenreinigung aus. Höhere Ausgaben für die Entsorgung von Straßenkehricht, Personal und Fahrzeuge führen zu einer Steigerung der Gesamtkosten. Da frühere Rückstellungen vollständig aufgebraucht sind, steigt der Gebührenbedarf im Vergleich zum Vorjahr deutlich. Bei wöchentlicher Reinigung erhöht sich die Jahresgebühr pro Frontmeter von 1,98 Euro auf 2,54 Euro.

Im Abwasserbereich ergibt sich dagegen eine spürbare Entlastung. Trotz einer allgemeinen Kostensteigerung um 2,1 Prozent ermöglichen höhere Entnahmen aus Rückstellungen und aktualisierte Daten zu Flächen und Frischwasserverbräuchen sinkende Gebühren. Der Preis für Schmutzwasser reduziert sich von 2,45 Euro pro Kubikmeter auf 2,35 Euro, für Niederschlagswasser von 0,72 Euro pro Quadratmeter auf 0,65 Euro.

Die Gebühren für die städtischen Friedhöfe bleiben vorerst unverändert. Der Trend zu pflegefreien Grabformen und Urnenbestattungen verändert jedoch langfristig die Kostenstruktur. Der ESB erarbeitet derzeit eine neue Konzeptionierung und Kalkulation. Eine überarbeitete Friedhofssatzung wird im Laufe des nächsten Jahres erwartet.

Gebührenbelastung insgesamt stabil

In der Gesamtbetrachtung setzt Bocholt die seit Jahren stabile Gebührenentwicklung fort, auch wenn sich in einzelnen Bereichen Verschiebungen ergeben. Die Verwaltung bewertet die Änderungen anhand eines Bocholter Musterhaushalts von vier Personen mit 120-Liter-Restmüll- und Biotonne, 15 Frontmetern wöchentlicher Straßenreinigung sowie 160 Kubikmetern Schmutzwasser und 150 Quadratmetern versiegelter Fläche. Für diesen Beispielhaushalt sinkt die Gesamtbelastung von 753,70 Euro im Jahr 2025 auf 745,60 Euro im Jahr 2026.

 

 

Fahrzeug des Entsorgungs- und Servicebetriebs
© Stadt Bocholt