Die Flüchtlingsunterkunft in Bocholt-Biemenhorst – im nördlichen Teil der Straße „Auf dem Takenkamp“ – wird ab März 2025 in Betrieb gehen. Die Stadt Bocholt musste ihre Planung wegen einer Unternehmensinsolvenz anpassen. Ursprünglich war die Inbetriebnahme in diesem Jahr geplant.
Die Stadt Bocholt hat damit begonnen, auf dem Gelände temporär eine Flüchtlingseinrichtung für bis zu 250 Menschen zu errichten, nachdem es vor knapp einem Jahr im Oktober 2023 dazu einen Bürgerentscheid gegeben hatte. Die Nutzung als Flüchtlingsunterkunft ist bis Ende 2027 befristet, anschließend steht das Gelände als Bauland zur Verfügung. Die Erschließungs- und Tiefbauarbeiten werden bereits mit Blick auf diese Nachnutzung berücksichtigt.
Die nunmehr verzögerte Inbetriebnahme der Flüchtlingsunterkunft hat auf diese Zeitschiene keine Auswirkungen, betont die Stadtverwaltung.
Grund für das neue Startdatum: Das Unternehmen, das den Auftrag für die Vermietung und Wärmeversorgung der mobilen Wohneinheiten erhalten hatte, hat Insolvenz anmelden müssen und kann folglich nicht mehr liefern. Die Verwaltung kündigte daraufhin den Vertrag und schrieb die Leistung unverzüglich erneut aus. Die Neuvergabe soll in Kürze erfolgen.
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Biemenhorst - Standort Takenkamp (Copyright: Stadt Bocholt)