Eine Autofahrerin war in der Nacht zum Sonntag alkoholisiert auf der Bundesstraße 67 in Bocholt unterwegs. Einem Zeugen war aufgefallen, dass die Frau die Straße in Schlangenlinien befuhr. Er verständigte daraufhin die Polizei. Die Beamten hielten das Fahrzeug an. Bei der Kontrolle ergaben sich deutliche Hinweise auf einen vorangegangenen Konsum von Alkohol. Ein Atemalkoholtest ließ in der Folge auf einen Blutalkoholwert von circa 1,7 Promille schließen. Ein Arzt entnahm der Fahrerin im Krankenhaus eine Blutprobe, um den Grad der Alkoholisierung festzustellen. Die Beamten stellten den Führerschein sicher, untersagten die Weiterfahrt und leiteten ein Strafverfahren ein.