Der 1. Mai ist traditionell ein Feiertag, an dem mancherorts Alkohol fließt. Die Stadt Bocholt warnt vor den Folgen von Alkoholmissbrauch und kündigt im Rahmen des Jugendschutzes Kontrollen in Gaststätten und Kiosken an. Außerdem appeliert sie an die Eigenverantwortung von Eltern und Jugendlichen.
Nach fast drei Jahren coronabedingter Einschränkungen freuen sich vor allem Jugendliche auf den 1. Mai. Für viele ist dies eine Möglichkeit, ausgelassen in größerer Gruppe zu feiern. Für etliche Jugendliche ist es zudem der erste Kontakt zu alkoholischen Getränken. Dieses Zusammenspiel aus gefühlten Entbehrungen und hohem Alkoholkonsum kann bei jungen Feiernden schnell zur Überforderung bis hin zu gesundheitsgefährdenden Situationen führen, warnt das Jugendamt.
Vor diesem Hintergrund sind Eltern besonders gefordert, mit ihren Kindern über den Konsum von Alkohol sowie Suchtgefahren zu sprechen, denn Kinder und Jugendliche sollten wissen, wie Alkohol wirkt und wie schädlich er sein kann. Oft ist ihnen nicht bekannt, dass Alkoholkonsum erheblichen gesundheitlichen Schaden anrichtet, da sie sich noch im Wachstum befinden. Alle Eltern sind dazu angehalten, ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen, die geltenden Jugendschutzbestimmungen einzuhalten sowie die Augen vor Alkoholmissbrauch nicht zu verschließen, so die Stadt Bocholt.
Alkohol für Jugendliche unter 16 tabu
So dürfen alkoholische Getränke weder an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben, noch darf ihnen der Verzehr erlaubt werden. Für andere alkoholische Getränke wie z.B. Spirituosen gilt sogar: erst ab 18 Jahren! Auch ein Volljähriger, der in seiner Clique alkoholhaltige Getränke an Minderjährige weitergibt, macht sich strafbar. Ähnlich verhält es sich mit dem Rauchen. Das Rauchen jeglicher Art ist in der Öffentlichkeit unter 18 Jahren nicht erlaubt.
Im Rahmen der neuen, von Jugendlichen durch Plakate selbst mitgestalteten Jugendschutzkampagne "Bocholt rüttelt wach!" appellieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des erzieherischen Jugendschutzes vom städtischen Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Sport an die Eigenverantwortung und Selbstbestimmung der Jugendlichen.
Kontrollen in Kiosken, Tankstellen, Supermärkten
Die Stadt Bocholt wird Kioske, Tankstellen und Supermärkte stichprobenartig bezüglich des Verkaufs von alkoholischen Getränken an Jugendliche kontrollieren.
Der Einzelhandel und die Gaststätten werden dringend dazu angehalten, auf folgende Punkte besonders zu achten:
Im Zweifel den Ausweis zeigen lassen
Unter gegebenen Umständen den Verkauf von Alkohol und Tabak verweigern
Deutlich machen, dass der Verkauf von Alkohol und Tabak an Jugendliche laut Gesetz nicht erlaubt ist
Gaststätten sollen mindestens ein nichtalkoholisches Getränk günstiger anbieten als das billigste alkoholische Getränk - so sieht es das Gaststättengesetz vor
Das aktuelle Jugendschutzgesetz und die für den jeweiligen Gewerbebetrieb geltenden Vorschriften sind für jeden gut sichtbar in der Gaststätte aufzuhängen
Für Fragen zum Jugendschutz steht die Stadt unter Tel. 02871 953-2392 gerne zur Verfügung. Informationen auch unter www.bocholt.de/soziales-und-bildung/jugend-und-familie/kinder--und-jugen... .
Bild: Jugendschutzkampagne "Bocholt rüttelt wach" Plakat gegen Alkoholmissbrauch 2 (Copyright: Stadt Bocholt)