Rund 90 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls durchsuchten am Donnerstagmittag im Auftrag der Staatsanwaltschaft Münster drei Nagelstudios, zwei Asiaimbisse sowie Privatunterkünfte und Arbeitnehmerunterkünfte in Borken und Bocholt. Insgesamt vollstreckte das Hauptzollamt Münster unter Beteiligung der Steuerfahndung Münster und mit Unterstützung weiterer Einsatzkräfte der FKS anderer Hauptzollämter 13 Durchsuchungsbeschlüsse.

Es besteht u.a. der Verdacht des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt, des Betrugs sowie der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt den Tatzeitraum ab 2016 betreffend. Die Ermittlungen des Hauptzollamtes Münster richten sich gegen insgesamt vier Beschuldigte mit vietnamesischer und deutscher Staatsbürgerschaft. So sollen insbesondere vietnamesischstämmige Personen auch ohne Aufenthaltsberechtigung und Arbeitserlaubnis in den Betrieben beschäftigt und in bar bezahlt worden sein. Gegenüber den Sozialversicherungsträgern sollen nur Meldungen über deutlich geringere als tatsächlich geleistete Arbeitsstunden erfolgt sein. Es besteht weiterhin der Verdacht, dass es der Tätergruppe lediglich mithilfe generierter Schwarzlöhne in der Vergangenheit möglich war, diverse Eigenheime in Borken zu erwerben.

Im Rahmen der Durchsuchungen beschlagnahmten die Zöllnerinnen und Zöllner rund 200.000 Euro Bargeld, welches u.a. durch einen ebenfalls eingesetzten Bargeldspürhund sichergestellt werden konnte. Darüber hinaus stellten sie u.a. diverse Geschäftsunterlagen, Personal- und Lohnunterlagen, Tresorschlüssel sowie auch 35 Gramm Crystal Meth sicher. Bei der Überprüfung der angetroffenen Arbeitnehmer stellte sich heraus, dass drei Mitarbeiter mutmaßlich nicht über ein entsprechendes gültiges Visum verfügen, welches sie zum Aufenthalt sowie zur Arbeitsaufnahme in Deutschland berechtigt.

Die weiteren Ermittlungen der FKS des Hauptzollamtes Münster dauern an.