Unfallort: Bocholt-Mussum, Ruenhorst; Unfallzeit: 28.08.2025, zwischen 14.00 Uhr und 20.55 Uhr;
Einen weißen KIA ED angefahren hat ein bislang unbekannter Verkehrsteilnehmer in Bocholt-Mussum. Das Auto stand Donnerstag zwischen 14.00 Uhr und 20.55 Uhr in einer Parkbucht an der Straße Ruenhorst in Höhe einer Spedition, als der Flüchtige das Fahrzeug an der kompletten Fahrerseite streifte und beschädigte. Durch die Wucht wurde der Pkw auf den Gehweg geschoben. Der Unbekannte hinterließ einen Zettel an dem beschädigten KIA und entfernte sich anschließend, ohne seinen gesetzlichen Pflichten nachzukommen. Es entstand ein Sachschaden von mehreren tausend Euro. Zeugen werden gebeten, sich an das Verkehrskommissariat in Bocholt (02871) 2990 zu wenden. (sb)
Es wird immer wieder die Frage gestellt: "Ist es Fahrerflucht, wenn ein Auto angefahren und ein Zettel hinterlassen wird?" Wird laut § 142 StGB ein Auto angefahren und ein Zettel hinterlassen, ist das Fahrerflucht, wenn derjenige nicht eine angemessene Zeit am Unfallort gewartet hat. Was unter einer angemessenen Zeitspanne zu verstehen ist, hängt unter anderem von der Art des Unfalls ab. Doch gelten in Bezug auf die Wartezeit in der Regel 30 Minuten als das Minimum. Generell sollte der Verursacher je länger warten, desto höher der entstandene Schaden ist. Nun reicht es jedoch auch nicht aus, wenn ein Unfallbeteiligter sich vom Unfallort entfernt, nachdem er gewartet hat und Namen und Anschrift hinterlässt. Auch dann kann sein Verhalten immer noch eine Anzeige wegen Fahrerflucht nach sich ziehen. Denn laut StGB wird er in diesem Fall ebenfalls bestraft, sollte er sich nicht unverzüglich bei der Polizei melden und die Mittelung machen, dass er an einem Unfall beteiligt war. Merke also: Ein Anruf bei der Polizei ist nach einem Unfall die sicherste Variante.