Die Bocholterin war mit dem Angebot einverstanden, woraufhin die Arbeit am Donnerstag durchgeführt wurde. Der Chef des Mannes kam kurz darauf zu der Seniorin, machte diese auf angebliche Schäden am Dach aufmerksam und bot die kurzfristige Reparatur für eine vierstellige Summe an. Er setzte die Bocholterin nach deren Angaben stark unter Druck, so dass diese eine Auftragsbestätigung unterschrieb. Nachdem sich die Bocholterin von anderen Personen beraten ließ, widerrief sie das Haustürgeschäft und erstattete Anzeige wegen versuchten Betruges. 

Haustürgeschäfte sind natürlich nicht verboten, Vorsicht ist aber allemal geboten, egal welches Geschäft angeboten wird. In der Vergangenheit kam es bereits zu Fällen, bei denen z.B. nach Abschluss der Arbeiten deutlich höhere Preise als zunächst veranschlagt verlangt wurden. Fraglich waren häufig auch die Notwendigkeit sowie die Qualität der Reparatur (dies gilt z.B. auch für Asphaltarbeiten, die ebenfalls häufig durch Wanderarbeiter angeboten werden). Problematisch kann es auch werden, wenn die Rechnung bar bezahlt und keine korrekte Rechnung ausgestellt wird. 

Informieren Sie sich vor einer Auftragsvergabe bei an der Haustür angebotenen Handwerkerleistungen z.B. bei der Handwerkerinnung.