Diejenigen potentiell auch anspruchsberechtigten Personen, die nicht automatisch erfasst werden (z. B. Studenten, junge Volljährige oder Kinder, die in Patchwork-Familien leben), können sich bereits frühzeitig beim Bürgerbüro der Stadt Bocholt melden und ihren Familienpass beantragen.
Bei jungen Volljährigen ist ein schriftlicher Nachweis der Kindergeldberechtigung bzw. Kindergeldzahlung vorzulegen. Auch die Familien, die nach Bocholt ziehen oder im Dezember Nachwuchs bekommen, können sich beim Bürgerbüro melden.

Für die Anträge rund um den Familienpass 2019 ist das  Bürgerbüro der Stadt Bocholt unter Tel. 02871 953-366 oder -365 sowie per E-Mail buergerbuero@mail.bocholt.de zu erreichen.

Anspruchsberechtigt, den Familienpass zu erhalten, sind ab dem 01.01.2019

  • Familien/eheähnliche Lebensgemeinschaften mit mindestens einem Kind 
  • Alleinerziehende mit mindestens einem Kind 
  • Studenten mit Hauptwohnsitz in Bocholt

Als Kinder gelten alle Personen unter 18 Jahren und solche Personen, die nach dem Bundeskindergeldgesetz Kindergeld erhalten. 
Alle Anspruchsberechtigten, die den Familienpass erhalten, müssen ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Bocholt haben. Der Familienpass wird für jede berechtigte Person ausgestellt. 
Er wird ohne Antrag den Anspruchsberechtigten automatisch am Anfang eines jeden Kalenderjahres zugeschickt. Wird der Anspruch im laufenden Jahr erworben, kann der Familienpass direkt beim Bürgerbüro der Stadt Bocholt beantragt werden. 
 

Ermäßigungen 

  • 50 % auf den Eintritt bzw. auf die Entgelte für eine Erwachsenenkarte für die Wasserwelt im Erlebnisbad "Bahia". Da Kinder bereits einen ermäßigten Eintritt haben, wird kein weiterer Zuschuss gewährt.
  • 50% bei Kursen und anderen Bildungsangeboten der Volkshochschule Bocholt-Rhede-Isselburg, sofern für diese die Satzung der VHS/das VHS-Programm Ermäßigungen vorsieht.
  • 50 % auf die Eintrittskarte für Kinder bei Veranstaltungen des Stadttheaters Bocholt e.V. sowie auf den Familienleseausweis der Stadtbibliothek Bocholt. 

Der Familienpass gilt für ein Kalenderjahr und ist nicht übertragbar. Beim Besuch der gewählten Veranstaltung sind der jeweiligen Institution für den Erwerb der Eintrittskarte der Familienpass und der gültige Personalausweis vorzulegen. 
Weitere Informationen erteilt Nicole van Baal vom Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Sport unter  Tel. 02871 953-525 oder E-Mail nicole.vanbaal@mail.bocholt.de .
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