Seit März ist aufgrund der COVID-19-Pandemie die Ver- sorgung von geplanten und nicht notfallmäßigen Patienten innerhalb des Gesundheitssystems auf ein Minimum reduziert worden. Um die erwartete Zunahme von COVID-19-Erkrankten zu bewältigen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern, sind die Bettenkapazitäten der Isolationsstationen erhöht und zusätzliche intensivmedizinische Behandlungsmöglichkeiten geschaffen worden. Daneben ist im öffentlichen Leben durch „social distancing“ und einen „lockdown“ die Übertragung des SARS-CoV-2 Virus stark reduziert worden. Die Corona-Ausbreitung hat sich gemessen an der Verdopplungszeit verlangsamt und das Gesundheitssystem ist bislang zu keiner Zeit überfordert gewesen.

DARAUS ERGIBT SICH DIE MÖGLICHKEIT, SCHRITTWEISE IN DEN KRANKENHÄUSERN IN EINEN „REGELBETRIEB“ ZURÜCKZUKEHREN.

Hierbei gilt zu beachten: SARS-CoV-2 ist nicht weg!

Die aktuelle Pandemie wird noch für einen langen Zeitraum das Behandlungsgeschehen in den Krankenhäusern beeinflussen.

Der Schutz der Patienten und Mitarbeitenden vor einer Infektion ist auch bei einer langsamen Wiederaufnahme planbarer Eingriffe oberstes Gebot. Insbesondere Risikogruppen wie ältere Patienten und Patienten mit einer schwerwiegenden Grunderkrankung müssen geschützt werden. Auch kann es zu jederzeit wieder zu einem Anstieg an stationären COVID-19 Patienten kommen. Daher ist es wichtig vor allem im intensivmedizinischen Bereich die Ressourcen nicht zu überlasten. Der „neue“ Krankenhausalltag wird weiterhin durch viele Ein- schränkungen und Veränderungen geprägt sein.

Hierzu zählen:

• Einschränkungen im Umfang der Versorgung (aufgrund der weiterhin benötigten Reservekapazitäten)

• in Teilbereichen längere Wartezeiten auf elektive Eingriffe 

• eingeschränkte Besuchsregelungen
• strikte Trennung von infektiösen und nichtinfektiösen Patienten

• Erweiterte Risikoanamnese der Patienten vor geplanten

Eingriffen („Screening“ vor Eingriffen)

Wir danken an dieser Stelle ausdrücklich unseren Patienten, den Angehörigen, den einweisenden niedergelassenen Medizinern und natürlich unseren Mitarbeitenden, dass sie alle diese notwendigen Veränderungen bisher so konstruktiv und mit einem sehr großen Verständnis akzeptiert und mitgetragen haben und hoffen auch zukünftig auf ihr Verständnis und ihre Unterstützung.

WELCHE NEUERUNGEN ERGEBEN SICH IN DEN KRANKENHÄUSERN DES KLINIKUMS WESTMÜNSTERLAND?

1. ERWEITERTES SCREENING BEI UNSEREN GEPLANTEN PATIENTEN

An allen Krankenhausstandorten wird ein Screeningverfahren (Symptomtagebuch und Befragung vor Aufnahme) auf COVID-19 eingerichtet. Hierdurch soll eine sorgfältige Anamnese in Bezug auf eventuelle Symptome und Kontakte im Vorfeld der stationären bzw. ambulanten Behandlung ermöglicht werden. Erst bei unauffälliger Anamnese kann die weitere Behandlung erfolgen.

Führung eines Symptomtagebuchs vor der Aufnahme

Die Patienten haben vor geplanten stationären Eingriffen für zwei Wochen ein Tagebuch zu führen, in dem täglich die Körpertemperaturen und mögliche Symptome festzuhalten sind. Bei geplanten ambulanten Eingriffen muss mindestens sieben Tage vorher ein Tagebuch geführt werden. Falls sich Symptome einstellen, müssen sich die Patienten direkt im jeweiligen Sekretariat der behandelnden Fachabteilung melden, damit die Situation neu bewertet werden kann. Gegebenenfalls muss die Operation in diesem Fall abgesagt und verschoben werden. Bei der Anmeldung für einen Untersuchungstermin erfolgt bei jedem Patienten zudem eine standardisierte Abfrage zu Symptomen und zu Auffälligkeiten im Bereich der Atemwege.

Erst wenn dieses erweiterte Screening beim Patienten keine Auffälligkeiten aufweist, kann die geplante Behandlung statt- finden. Bei auffälliger Anamnese kann der Patient elektiv nicht behandelt werden.

Das Symptomtagebuch sowie die Selbstauskunft der Patien- ten (wie nachstehend abgebildet) ist im Internet auf der Seite www.klinikum-westmuensterland.de/informationen-zum-corona- virus/ abru.... Es kann auch im Vorgespräch des geplanten Aufenthaltes ausgegeben werden.

2. ENTSCHEIDUNG ZUR DURCHFÃœHRUNG EINER GEPLANTEN OPERATION / BEHANDLUNG

Die konkreten Entscheidungen zum Zeitpunkt der Behandlung bzw. zur Dringlichkeit des Eingriffs können nur unsere Ärztinnen und Ärzte im Einzelfall patientenbezogen und im Verhältnis zu allen anderen Patientinnen und Patienten vor Ort treffen.

Für Rückfragen stehen Ihnen an den jeweiligen Krankenh- ausstandorten die Sekretariate der behandelnden Fachabteilung zur Verfügung.

3. TRENNUNG VON ELEKTIVEN PATIENTEN UND INFEKTIÖSEN PATIENTEN

In den Krankenhäusern findet eine Trennung von Patienten mit geplanten Eingriffen und möglicherweise oder nachweis- lich infizierten Patienten statt. Auch Patienten mit respirato- rischen Symptomen (Lungen- und Atemwegsbeschwerden) werden getrennt untergebracht. Dies gilt bei der Aufnahme der Patienten, für die Unterbringung auf den Stationen (in- kusive Intensivstation) sowie unmittelbar nach einer Operation im Aufwachraum.

Auch in den Funktionsbereichen (EKG, EEG, Röntgen, etc.) findet nach Möglichkeit eine getrennte Wegeführung von eventuell infektiösen und nichtinfektiösen Patienten statt.

Um die Infektionsübertragung durch Mitarbeiter zu verhindern, findet eine Versorgung eventuell infektiöser und nachgewiesen infektiöser Patienten soweit möglich durch separate Teams statt.

Die Versorgung von COVID-19 Patienten ist schwerpunktmäßig in Ahaus und Bocholt vorgesehen.

 

SEHR GEEHRTE PATIENTIN, SEHR GEEHRTER PATIENT,

auch in den schwierigen Zeiten der Corona- Pandemie möchten wir Sie sicher im Krankenhaus versorgen können. Dazu benötigen wir Ihre Mithilfe und bitten um die Bestätigung der folgenden Angaben.

Ich bestätige hiermit, dass

ich innerhalb der letzten 14 Tage keinen Kontakt zu Personen mit nachgewiesener COVID-19- Erkrankung hatte.

bei mir seit 14 Tagen keinerlei der folgenden Symptome vorliegen:

• Husten, erhöhte Temperatur, Schnupfen, Geruchs- oder Geschmacksverlust, Durchfall

  • ich mich in keiner teil- oder vollstationären Behandlung innerhalb der letzten 14 Tage befand.

    Ich verpflichte mich, das Krankenhaus umgehend zu informieren, wenn bei mir innerhalb von 7 Tagen nach der Behandlung eine Erkrankung mit Nachweis des Coronavirus auftreten sollte.

    Ort, Datum Unterschrift des Patienten

TAGEBUCH ZUR SELBSTBEOBACHTUNG

Datum

Temp.°C 8:00 Uhr

Temp.°C 20:00 Uhr

Husten

Geruchs- & Halsschmerzen Kurzatmigkeit Durchfall Geschmacksverlust

Angehörige krank

Ja Nein Symptome:__________________

 

Bei Auffälligkeiten bitte direkt Kontakt aufnehmen mit______________________________________ Unterschrift Patient________________________

Freigabe Arzt (Klinikum)
Unterschrift ________________________

Ja Symptome:__________________

VERSORGUNG IN DER CORONAZEIT

4. RESERVEKAPAZITÄTEN: WAS PASSIERT, WENN DIE ANZAHL AN CORONA-INFEKTIONEN WIEDER STEIGT?

Das Klinikum Westmünsterland wird auf der Basis der Erfahrungen der vergangenen Wochen ein ausreichendes Kontingent an Patientenbetten, Isolierkapazitäten, Intensivbetten und Beatmungsplätzen für die Behandlung von COVID-19-Patienten freihalten. Hierbei sieht das zuständige Gesundheits- ministeriums des Landes NRW eine gestufte Vorhaltung vor.

Stufe 1: 10 Prozent der Intensivkapazitäten sind durchgängig als Reservekapazität frei zu halten.
Stufe 2: Weitere 10 Prozent der Intensivkapazitäten können bei Bedarf innerhalb von 24 Stunden für die Behandlung von COVID-19-Patienten in Betrieb genommen werden.

Stufe 3: Weitere 10 Prozent können innerhalb von 48 Stunden in den Betrieb für die Behandlung von COVID-19-Patienten genommen werden.

Aktuell stehen im Klinikum Westmünsterland 70 Intensivbetten zur Verfügung. Daraus ergeben sich folgende Reservekapazitäten nach Standort:

  • AHAUS: Stufe 1-3 jeweils 2 Intensivbetten

  • BOCHOLT: Stufe 1-3 jeweils 3 Intensivbetten

  • BORKEN: Stufe 1-3 jeweils 2 Intensivbetten

  • STADTLOHN: Stufe 1-3 jeweils 1 Intensivbett

    Die bereits zwischenzeitlich neu geschaffenen Intensivkapazitäten bleiben weiterhin bestehen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die vorhandenen Kapazitäten um 23 weitere Intensivbetten zusätzlich auszubauen.

6. AMBULANZEN UND MEDIZINISCHE VERSORGUNGSZENTREN

Die MVZ in Ahaus, Bocholt, Stadtlohn und Vreden sowie die Fachambulanzen stellen eine wichtige Säule in der Versorgung der Menschen im Westmünsterland dar. Sie haben ihren Betrieb inzwischen - soweit er reduziert war - wieder vollständig aufgenommen.

7. ENTLASSUNG IN EINE ANSCHLUSS- HEILBEHANDLUNG ODER EINE SENIOREN- EINRICHTUNG

Die Entlassung von Patienten in eine Anschlussheilbe- handlung, eine „Reha“ oder eine Senioreneinrichtung findet nur statt, wenn keine Symptome vorliegen, die auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 hindeuten und ein negativer Erregernachweis durch einen Labortest vorliegen.

5. NOTFALLPATIENTEN

Notfälle wurden und werden natürlich jederzeit weiter im Klinikum Westmünsterland versorgt. Auch in Corona-Zeiten ist es selbstverständlich, dass die Versorgung dieser Patientinnen und Patienten höchsten Stellenwert hat. Bei den Notfallindikationen oder den dringlichen Indikationen ergeben sich daher keine Neuerungen.

In den Notaufnahmen der Krankenhäuser wird dafür Sorge getragen, dass Patienten, bei denen aufgrund von spezifischen Symptomen der Verdacht besteht, dass Sie sich mit SARS- CoV-2 infiziert haben könnten, sofort von den anderen Patienten isoliert werden, um eine Weiterverbreitung zu verhindern. Darüber hinaus sind viele verschiedene Maßnahmen in den Krankenhäusern getroffen worden, um das Infektionsrisiko in der Versorgung von Notfallpatienten zu minimieren.

 

VERSORGUNG IN DER CORONAZEIT

8. NEUE REGELN ZUM EINGESCHRÄNKTEN BESUCHSRECHT IN DEN KRANKENHÄUSERN

Besuche von Angehörigen und Freunden sind im Krankenhausalltag für Patienten wichtig. Üblicherweise erfahren unsere Krankenhäuser hier einen großen Zulauf! Gleichzeitig ergibt sich durch Corona eine besondere Fürsorgepflicht. Die Corona-Problematik erzwingt weiterhin eine verschärfte Besucherregelung im Klinikum West- münsterland. Auf Basis der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung) des Landes NRW gelten ab dem 20. Mai im Klinikum Westmünsterland folgende Besuchsregeln:

  • Pro Tag und Patient ist max. ein Besucher erlaubt.

  • Die Besuchszeit in der Klinik ist auf maximal 30 Minuten

    beschränkt.

  • Besuche sind nur durch vom Patienten zuvor namentlich benannte Personen möglich.

  • Besucher dürfen keine grippalen Symptome wie Husten,

    Schnupfen, Fieber oder Halsschmerzen aufweisen und keinen Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person gehabt haben.

  • Die Besuchszeiten werden generell für den Nachmittag vorgesehen. Weil dies an den einzelnen Krankenhaus-standorten unterschiedlich geregelt sein kann, verweisen wir auf die dort gültigen Festlegungen.

  • Die Krankenhäuser sind nach der Coronaschutzverordnung des Landes NRW § 5 Abs. 2 dazu verpflichtet, die Kontaktda- ten der Besucher zu erfassen und zu speichern, um sie im Falle einer eventuellen Anforderung an die Gesundheitsbehörden weitergeben zu können.

  • Besucher müssen sich im Eingangsbereich die Hände desinfi- zieren.

  • Es ist immer der kürzeste Weg vom Eingang zum Patientenzimmer und wieder zurück zu nehmen und ein unnötiger Aufenthalt im Krankenhausgebäude zu vermeiden. Beachten Sie die Laufwegevorgaben in den Krankenhäusern!

  • Besucher müssen mindestens 1,5 Meter Abstand zu Nicht- Angehörigen einhalten.

  • In Mehrbettzimmern ist kein gleichzeitiger Besuch möglich.

    Soweit medizinische, soziale oder palliativmedizinische Gründe eine Ausnahme notwendig machen, können nach vorheriger Absprache im Einzelfall Ausnahmen von der bestehenden Besuchsre- gelung zugelassen werden. Gesonderte Regelungen bestehen auch für Teilbereiche der Krankenhäuser, wie z.B. den Isolierstationen. Gespräche von Angehörigen mit den behandelnden Ärzten zu medizinischen Fragen erfolgen soweit wie möglich telefonisch. Wenn im Falle einer prästationären Diagnostik, bei ambulanten Eingriffen (z.B. bei Kindern, demenzerkrankten Patienten oder unter Betreuung stehenden Patienten) eine Begleitperson erforderlich ist, sollte dies mit dem jeweiligen Sekretariat der Fachabteilung vorher abgesprochen werden.

Wenn das aktuelle Infektionsgeschehen dies erfordert, können für einzelne Krankenhausstandorte oder einzelne Abteilungen und Stationen erneut Besuchsverbote erlassen werden.

INFORMATIONEN FÃœR MITARBEITER UND PARTNER

CORONA-HAUSORDNUNG FÃœR BESUCHER

1 1 1 30 Tag Patient Besucher Minuten

maximal ein Besucher pro Tag und Patient, maximal 30 Minuten Besuchszeit

Besuche sind nur durch vom Patienten zuvor benannte Personen möglich

Angehörigengespräche mit dem behandelnden Arzt erfolgen in der Regel telefonisch

BESUCHSZEITEN: Grundsätzlich am Nachmittag

konkrete Festlegung siehe Aushang an den Krankenhäusern und im Internet

Bei Husten, Schnupfen, Fieber, Halsschmerzen oder anderen grippalen Symptomen
betreten Sie die Klinik bitte nicht!

In der Klinik ist das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes Pflicht!

Desinfizieren Sie sich bitte die Hände im Eingangsbereich!

Nutzen Sie immer den kürzesten Weg! Beachten Sie die Laufwegevorgaben in den Krankenhäusern!

Halten Sie mindestens 1,5 Meter Abstand zu Nicht-Angehörigen! Kein gleichzeitiger Besuch in Mehrbettzimmern!

PFLICHT FÃœR BESUCHER: MEDIZINISCHER MUND-NASEN-SCHUTZ

In den Krankenhäusern ist das Tragen eines Mund-Nasen- Schutzes für die Besucher verpflichtend. Dieser wird beim Betreten des Eingangsbereichs ausgehändigt.

Sogenannte Community- oder „Do-It-Yourself“-Masken sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht gestattet. Je nach Erfahrungswer-ten kann hier eine Anpassung zum Einsatz der Masken zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

9. NEUE REGELN ZUM EINGESCHRÄNKTEN BESUCHSRECHT IN DEN SENIOREN- UND PFLEGEZENTREN

Seit dem 10. Mai sind unter Einhaltung von Auflagen auch wieder Besuche in unseren Senioren- und Pflegezentren möglich.

Folgende Regelungen sind hierbei zu beachten:

  • Besuche sind aktuell nur nach telefonischer Vereinbarung möglich in der Zeit zwischen 9:30 und 17:00 möglich.

  • Für die Besuche stehen extra eingerichtete Besucherräume zur Verfügung.

  • Die Einrichtungen sind zur Registrierung jedes Besuchers

    verpflichtet. Besucher müssen über einen Screeningbogen für jeden Besuch erklären, dass sie sich gesund fühlen und keines der dort aufgeführten Symptome aufweisen. Der Bogen steht über die Homepage des Pflegenetz Westmünsterland zum Download bereit: pflegenetz-westmu- ensterland.de/aktuelles/

  • Zusätzlich ist das Tragen eines Mund-Nasenschutzes während des Besuches erforderlich. Ebenfalls muss eine vorherige Händedesinfektion erfolgen.

  • Sofern Spaziergänge unter Einhaltung von Schutzmaßnah- men möglich werden, bedarf es ebenfalls der Registrie- rung und Gesundheitserklärung (Screeningbogen) sowie der vorherigen telefonischen Terminabsprache.

  • Bei Bewohnern die aus gesundheitlichen Gründen ihr Bett oder Zimmer nicht verlassen können, sind Besuche im Einzelzimmer durchführbar. Auch hier ist eine telefonische Absprache erforderlich. Zusätzlich muss ein Schutzkittel getragen werden.