Bei der Überprüfung der Fahrtüchtigkeit der 42-Jährigen ergab sich der Verdacht, dass die Frau unter Drogeneinfluss stand. Ein Drogentest bestätigte den Verdacht der Polizeibeamten, die daraufhin die Weiterfahrt untersagten, den Führerschein sicherstellten und ein Strafverfahren einleiteten. Ein Arzt entnahm der Beschuldigten eine Blutprobe, um die Blutalkoholkonzentration exakt nachweisen zu können.