Am Dienstag (23.01.2018) wurde in der Zeit von 20:00 Uhr und 20:20 Uhr ein auf dem Realparkplatz abgestellter grauer Ford Mondeo beschädigt. Der Unfallverursacher kam seinen Pflichten nicht nach und entfernte sich vom Unfallort. Der Sachschaden liegt bei mindestens 1.000 Euro. 

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist kein Kavaliersdelikt. Für "Unfallflüchtige" sieht das Strafgesetzbuch einen Strafrahmen von Geldstrafe bis hin zu zwei Jahren Haft vor. Außerdem setzen "Unfallflüchtige" immer ihren Führerschein aufs Spiel. Ersparen Sie sich und Anderen den Ärger und beherzigen Sie das Motto: "Was Du nicht willst, das man Dir zu, das füg auch keinem anderen zu!" Wofür sonst sind Sie versichert?!