• Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass nur geprüfte Feuerwerkskörper gekauft werden. Geprüftes Feuerwerk ist mit einem CE-Kennzeichen und einer Registrierungsnummer der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung gekennzeichnet. Die BAM hat die Nummer 0589. Die Verwendung von Illegalen Feuerwerkskörpern ist gefährlich und strafbar. Gleiches gilt für das Öffnen oder Verändern von Feuerwerk.

 

  • Zu den Feuerwerkskörpern der Kategorie F I zählen Knallerbsen, Knallerhits, Knallteufel oder Silberregen. Diese dürfen an Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden. Feuerwerksprodukte der Kategorie F2, zu denen auch Silvesterraketen, Feuerwerksbatterien, Knaller oder auch Fontänen zählen, dürfen nur von Personen über 18 Jahren gekauft und verwendet werden. 

 

  • Das Zünden von Silvesterfeuerwerk in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Altenheimen ist untersagt.

 

  • Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen.

 

  • Halten Sie Silvesterknaller nie länger als nötig in der Hand. Es besteht erhebliche Verletzungsgefahr.

 

  • Stellen Sie Raketen zum Abschuß sicher in eine leere Flasche, welche widerum in einer Getränkekiste aufbewahrt wird.

 

  • Feuerwerkskörper sind nicht am Körper, z.B. in der Hosentasche, zu tragen.

 

  • Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Se Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.

 

  • Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112.